Aktivrente kommt 2026: Arbeitskräfte länger halten

Arbeiten im Alter soll attraktiver werden: Die Aktivrente bietet steuerfreien Hinzuverdienst und mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeitskräfte sollen so länger und auf freiwilliger Basis im Beruf gehalten werden.

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Arbeiten im Alter soll attraktiver werden: Die Aktivrente bietet steuerfreien Hinzuverdienst und mehr Flexibilität beim Übergang vom Beruf in die Rente. Arbeitskräfte sollen so länger und auf freiwilliger Basis im Beruf gehalten werden.

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Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner*innen

Die Aktivrente erlaubt es Arbeitnehmenden, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zum Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 € (2026). Entscheidend ist, dass der Hinzuverdienst aus einer abhängigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung kommt. Einnahmen z. B. aus selbstständigen Tätigkeiten oder Minijobs sind somit ausgeschlossen.

Der Freibetrag in Höhe von 24.000 € ist im Rahmen einer „Zwölftelung“ so aufzuteilen, dass er nur für Kalendermonate gewährt wird, in denen die Voraussetzungen vorliegen. Der tatsächliche monatliche Freibetrag beträgt damit nicht mehr als 2.000 €. Wer im Monat mehr als 2.000 € hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.

Anders als im Vorfeld diskutiert, soll der Progressionsvorbehalt nicht gelten. Der Hinzuverdienst erhöht also nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Die Steuerbefreiung wird im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.

Aktivrente ist sozialver­sicherungs­pflichtig

Entgegen dem sonst Üblichen unterliegt der steuerfreie Lohn jedoch der Sozialversicherungspflicht: Arbeitnehmende müssen auf ihren Hinzuverdienst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, Arbeitgebende müssen weiterhin ihren Beitragsanteil zur Renten- und Arbeitslosenversicherung entrichten. Aktivrentner*innen können freiwillig Rentenbeiträge zahlen, um weitere Rentenansprüche zu erlangen.

Befristung und Evaluierung der Aktivrente

Laut Gesetzentwurf wird die Bundesregierung die Wirkungen der Aktivrente auf ihre Wirksamkeit hinsichtlich der gesetzten Ziele überprüfen: Bis Ende des Jahres 2029 soll festgestellt werden, ob die Regelung tatsächlich zu einer höheren Erwerbsquote von Personen nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze geführt hat. Auch soll überprüft werden, ob z. B. durch eine weitere Einbeziehung von Selbstständigen zusätzliche Wachstumsimpulse erschlossen werden können.

Mehr zur Aktivrente lesen Sie in unserem E-Magazin zum Jahreswechsel.

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