Steuerfreier Hinzuverdienst für Rentner*innen
Die Aktivrente erlaubt es Arbeitnehmenden, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, freiwillig im Ruhestand weiterzuarbeiten. Sie können bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei hinzuverdienen – zusätzlich zum Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 € (2026). Entscheidend ist, dass der Hinzuverdienst aus einer abhängigen, versicherungspflichtigen Beschäftigung kommt. Einnahmen z. B. aus selbstständigen Tätigkeiten oder Minijobs sind somit ausgeschlossen.
Der Freibetrag in Höhe von 24.000 € ist im Rahmen einer „Zwölftelung“ so aufzuteilen, dass er nur für Kalendermonate gewährt wird, in denen die Voraussetzungen vorliegen. Der tatsächliche monatliche Freibetrag beträgt damit nicht mehr als 2.000 €. Wer im Monat mehr als 2.000 € hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen.
Anders als im Vorfeld diskutiert, soll der Progressionsvorbehalt nicht gelten. Der Hinzuverdienst erhöht also nicht den Steuersatz für das übrige Einkommen. Die Steuerbefreiung wird im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt.