Wie sieht eine GoBD-konforme digitale Archivierung aus?
Damit Ihre digitale Personalverwaltung nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher ist, müssen bei der Speicherung bestimmte Vorgaben eingehalten werden. Maßgeblich sind hier die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Diese stellen sicher, dass alle Dokumente während der gesamten Aufbewahrungsfrist vor Manipulation geschützt und für Prüfzwecke jederzeit auswertbar bleiben.
Anforderungen an Dateiformate und Benennungskonventionen
Für eine automatisierte Prüfung Ihrer digitalen Entgeltunterlagen ist es wichtig, dass die Dateien in bestimmten Formaten vorliegen und klar benannt sind.
- Zulässige Formate: PDF-Dateien sowie Bilddateien in den Formaten JPEG, BMP, PNG oder TIFF
- Struktur: Jedes Dokument muss als separate Datei gespeichert werden; das Zusammenfassen mehrerer Unterlagen in einer Datei ist unzulässig
- Sprechende Dateinamen: Der Name muss Rückschlüsse auf die Art des Dokuments, die Person und den Zeitraum zulassen (z. B. „immatrikulationsbescheinigung-mustermann-WS2026.pdf“)
- Wichtig: Der Dateiname darf max. 64 Zeichen lang sein und keine Leerzeichen, Umlaute (ä, ö, ü), „ß“ oder Sonderzeichen enthalten
Revisionssicherheit: Schutz vor nachträglicher Manipulation
Elektronische Unterlagen müssen so archiviert werden, dass sie nachträglich nicht mehr verändert werden können. Bei Dokumenten mit Unterschriftserfordernis (z. B. Befreiungsanträge) haben Sie 3 Möglichkeiten:
1. Die oder der Beschäftigte nutzt eine qualifizierte elektronische Signatur.
2. Sie scannen das Papieroriginal und versehen es mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur des Unternehmens – danach kann das Papier vernichtet werden.
3. Sie speichern einen Scan ohne Signatur, müssen dann aber das Original-Papierdokument zusätzlich aufbewahren.