Ende der Rechtskreis­trennung bei Beitrags­nachweisen

Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgebende keine Beitragsnachweise in der Sozialversicherung mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.

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Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgebende keine Beitragsnachweise in der Sozialversicherung mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen.

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Rechtskreistrennung bei Beitragsnach­weisen entfällt komplett

Bislang galt: Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erforderten jeweils separate Beitragsnachweise. Diese Pflicht entfällt zum Jahreswechsel: Ab 2026 ist ein einheitlicher Nachweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend – unabhängig vom Beschäftigungsort. Das gilt auch dann, wenn sich der Nachweis noch auf Zeiträume vor dem 31.12.2025 bezieht.

Bereits seit Jahresbeginn 2025 ist im DEÜV-Meldeverfahren keine Angabe des Rechtskreises mehr erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 werden auch das SV-Meldeportal und alle zertifizierten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme angepasst, sodass die Änderungen technisch automatisch umgesetzt werden.

Bereits zu Jahresbeginn 2025 entfiel die Rechtskreistrennung bei den DEÜV-Meldungen.

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