KIRA: Betriebsprüfung mit KI-Unterstützung
Die Deutsche Rentenversicherung wird KIRA – Künstliche Intelligenz für risikoorientierte Arbeitgeberprüfungen – ab 2026 im Betriebsprüfdienst einsetzen. Eine neue Regelung in § 67c SGB X gibt dafür die rechtliche Grundlage: Demnach dürfen Sozialdaten auch zur Entwicklung von KI-Systemen genutzt werden.
KIRA soll den stark belasteten Prüfdienst unterstützen: Rund 400.000 Sozialversicherungsprüfungen müssen jährlich von nur etwa 1.700 Mitarbeitenden bewältigt werden, während der demografische Wandel zusätzliche Engpässe verschärft. Die KI markiert künftig auffällige Muster, etwa ungewöhnlich hohe oder niedrige Beiträge, und schlägt einen Score von 1 bis 10 zur Kritikalität vor. Die Prüfenden entscheiden jedoch weiterhin selbst, ob sie den Hinweisen folgen – automatisierte Entscheidungen oder rechtliche Bewertungen finden nicht statt. Die gewonnene Zeit durch die KI-gestützte Vorauswahl kann für komplexere Sachverhalte genutzt werden.
Funktionsweise von KIRA
Das Modell wird mit anonymisierten Daten früherer Prüfungen trainiert und laufend verbessert. Rückmeldungen der Prüfdienstmitarbeitenden fließen ein, sodass KIRA gezieltere Hinweise liefern kann. KIRA ist allerdings kein selbstlernendes System, sondern wird durch menschliche Kontrolle trainiert und weiterentwickelt. Datenschutz steht im Mittelpunkt: Die Daten bleiben vollständig im Netzwerk der Rentenversicherung und werden ausschließlich intern verarbeitet.
Aktueller Stand und Aussicht
Derzeit befindet sich das Projekt in der Pilotphase; eine stufenweise Ausweitung ist vorgesehen. Aktuell kann KIRA noch nicht durch alle Prüfdienste der Rentenversicherungsträger genutzt werden, doch die stufenweise Ausweitung ist bereits in Planung. Der endgültige Einsatz ist für das Jahr 2026 geplant.
Für Arbeitgeber*innen entstehen keine zusätzlichen Pflichten oder Kosten. Der Prüfprozess bleibt weitgehend unverändert, soll aber künftig schneller und zielgerichteter ablaufen – ein Vorteil für alle Beteiligten.
Weitere Informationen zu Änderungen im Rahmen des SGB VI-Anpassungsgesetzes finden Sie in unserem E-Magazin zum Jahreswechsel.