Anhebung der Entgeltgrenze
Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2025 auf 12,82 € pro Stunde erhöht. Damit steigt die Entgeltgrenze und es gelten neue Werte für Mini- und Midijobber*innen: Bis zu 556 € können geringfügig Beschäftigte monatlich verdienen. Arbeitnehmende im Übergangsbereich (Midijob) bewegen sich 2025 im Bereich von mind. 556,01 € bis max. 2.000 € monatlich.
Für die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze wird eine Wochenarbeitszeit von 10 h bei Mindestlohn zugrunde gelegt. Der jeweils geltende Mindestlohn wird mit dem Faktor 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Die Zahl 130 entspricht 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 h:
12,82 € x 130 : 3 = 555,54 €; aufgerundet auf volle Euro = 556 €
Geringfügig Beschäftige sollen so weiterhin dieselbe Anzahl an Arbeitsstunden leisten können, wie bisher auch. Ohne diese dynamische Anpassung des Grenzwertes müsste ansonsten die Arbeitszeit reduziert werden.
Wichtig zu wissen: Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze können bisher versicherungspflichtige Beschäftigungen im Übergangsbereich zu Minijobs werden.