Mini- und Midijobs: Entgeltgrenze erhöht sich 2026

Zum 01.01.2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze. Statt 556 € können Minijobber*innen in 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen.

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Zum 01.01.2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn und damit auch die Geringfügigkeitsgrenze. Statt 556 € können Minijobber*innen in 2026 bis zu 603 € im Monat verdienen.

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Anhebung der Entgeltgrenze

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2026 auf 13,90 € pro Stunde erhöht. Damit steigt die Entgeltgrenze und es gelten neue Werte für Mini- und Midijobber*innen: Bis zu 603 € können geringfügig Beschäftigte monatlich verdienen. Arbeitnehmende im Übergangsbereich (Midijob) bewegen sich 2026 im Bereich von mind. 603,01 € bis max. 2.000 € monatlich.

Für die Berechnung der Geringfügigkeitsgrenze wird eine Wochenarbeitszeit von 10 h bei Mindestlohn zugrunde gelegt. Der jeweils geltende Mindestlohn wird mit dem Faktor 130 vervielfacht, durch 3 geteilt und auf volle Euro aufgerundet. Die Zahl 130 entspricht 13 Wochen (= 3 Monate) mit einer Wochenarbeitszeit von 10 h:

13,90 € x 130 : 3 = 602,33 €; aufgerundet auf volle Euro = 603 €

Geringfügig Beschäftige sollen so weiterhin dieselbe Anzahl an Arbeitsstunden leisten können, wie bisher auch. Ohne diese dynamische Anpassung des Grenzwertes müsste ansonsten die Arbeitszeit reduziert werden.

Wichtig zu wissen: Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze können bisher versicherungspflichtige Beschäftigungen im Übergangsbereich zu Minijobs werden.

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