Das ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
Zum Hintergrund: Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle erbringt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber den Nachweis seiner Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ihm obliegenden Beitragszahlungspflichten.
Die Einzugsstelle dokumentiert mit der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass bei ihr ein entsprechendes Arbeitgeberkonto geführt wird, für wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen sie aktuell den Beitrag einzieht und ob die oder der Arbeitgebende der Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt.
Bislang wurden Unbedenklichkeitsbescheinigungen in der Regel papiergestützt von den Arbeitgebenden beantragt und in gleicher Form von den Einzugsstellen ausgestellt.