SEPA-Über­weisung: Name und IBAN müssen zusam­men­passen

Ab dem 09.10.2025 sind alle Banken verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung den Namen der Zahlungsempfänger*in mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Was das für die Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet.

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Ab dem 09.10.2025 sind alle Banken verpflichtet, vor der Freigabe einer Überweisung den Namen der Zahlungsempfänger*in mit der angegebenen IBAN abzugleichen. Was das für die Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge bedeutet.

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Verification of Payee

Online-Banking und Echtzeitüberweisungen haben den Zahlungsverkehr deutlich vereinfacht und beschleunigt. Damit schnelle Zahlungen nicht auf Kosten der Sicherheit gehen, wird nun die Empfängerüberprüfung eingeführt.

Seit Anfang Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei fast allen SEPA-Überweisungen prüfen, ob der Name der Zahlungsempfänger*in mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabenden der IBAN übereinstimmt. Kleine Schreibfehler sind meist unproblematisch, größere Abweichungen können jedoch zu Warnhinweisen führen. Dieser verpflichtende Empfänger-Check (Verification of Payee, kurz VoP) soll Fehlüberweisungen durch Tippfehler verhindern und Betrugsversuche frühzeitig erkennen.

Die Empfängerüberprüfung ist Teil einer neuen EU-Verordnung und gilt für alle Überweisungen in Euro – unabhängig davon, ob Sie eine Standard- oder Echtzeitüberweisung ausführen und mit welcher Software Sie arbeiten. Auch neue Dauer- und Terminüberweisungen sind davon betroffen.

Wichtig für Sie: Bitte überprüfen Sie, ob Sie für die Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge als Zahlungsempfänger „Pronova BKK“ angegeben haben. Manchmal sind noch die Namen der Fusionskassen angegeben oder der Name ist nicht korrekt geschrieben. Diese Überweisungen würden dann abgewiesen werden. Als Verwendungszweck geben Sie bitte immer Ihre Betriebsnummer an.

Wichtig für uns: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Stammdaten im Rahmen des DSAK-Verfahrens aktuell an die Krankenkassen übermittelt wurden. So vermeiden Sie, dass Beitragserstattungen aufgrund fehlerhafter Angaben in der Bankverbindung abgewiesen werden.

Wie funktioniert die Empfänger­über­prüfung?

Der Abgleich erfolgt automatisch im Hintergrund. Sobald Sie die Überweisungsdaten eingegeben haben, sendet Ihre Bank eine Anfrage an die Bank der Zahlungsempfänger*in. Diese prüft, ob der eingetragene Name mit den bei der Empfängerbank hinterlegten Daten übereinstimmt.

  • Match: Name der Zahlungsempfänger*in und Kontoinhaber*in stimmen vollständig überein.
  • Close Match: Der Name weicht nur geringfügig ab. In der Regel erhalten Sie einen Vorschlag, den Sie übernehmen oder ignorieren können.
  • No Match: Der angegebene Name stimmt nicht mit dem bei der Empfängerbank hinterlegten Namen überein.

Was passiert, wenn Name und IBAN nicht zusam­men­passen?

In diesem Fall erhalten Sie eine Warnung, dass die Angaben nicht zusammenpassen. Nur wenn Name des Kontoinhabenden und IBAN exakt übereinstimmen, gilt die Zahlung als „Match“ und wird automatisch ausgeführt. Bei „Close Match“, „No Match“ oder fehlender Rückmeldung erhält die Bank eine Meldung und fordert Sie ggf. zu einer Korrektur auf. Sie können die Überweisung dann erneut prüfen oder bewusst freigeben.

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