Verification of Payee
Online-Banking und Echtzeitüberweisungen haben den Zahlungsverkehr deutlich vereinfacht und beschleunigt. Damit schnelle Zahlungen nicht auf Kosten der Sicherheit gehen, wird nun die Empfängerüberprüfung eingeführt.
Seit Anfang Oktober 2025 müssen Banken und Sparkassen bei fast allen SEPA-Überweisungen prüfen, ob der Name der Zahlungsempfänger*in mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabenden der IBAN übereinstimmt. Kleine Schreibfehler sind meist unproblematisch, größere Abweichungen können jedoch zu Warnhinweisen führen. Dieser verpflichtende Empfänger-Check (Verification of Payee, kurz VoP) soll Fehlüberweisungen durch Tippfehler verhindern und Betrugsversuche frühzeitig erkennen.
Die Empfängerüberprüfung ist Teil einer neuen EU-Verordnung und gilt für alle Überweisungen in Euro – unabhängig davon, ob Sie eine Standard- oder Echtzeitüberweisung ausführen und mit welcher Software Sie arbeiten. Auch neue Dauer- und Terminüberweisungen sind davon betroffen.
Wichtig für Sie: Bitte überprüfen Sie, ob Sie für die Überweisungen der Sozialversicherungsbeiträge als Zahlungsempfänger „Pronova BKK“ angegeben haben. Manchmal sind noch die Namen der Fusionskassen angegeben oder der Name ist nicht korrekt geschrieben. Diese Überweisungen würden dann abgewiesen werden. Als Verwendungszweck geben Sie bitte immer Ihre Betriebsnummer an.
Wichtig für uns: Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Stammdaten im Rahmen des DSAK-Verfahrens aktuell an die Krankenkassen übermittelt wurden. So vermeiden Sie, dass Beitragserstattungen aufgrund fehlerhafter Angaben in der Bankverbindung abgewiesen werden.