Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle erbringt die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber den offiziellen Nachweis seiner Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit hinsichtlich der ihm obliegenden Beitragszahlungspflichten.
Die Einzugsstelle dokumentiert mit der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung, dass bei ihr ein entsprechendes Arbeitgeberkonto geführt wird, für wie viele versicherungspflichtige Arbeitnehmer*innen sie aktuell den Beitrag einzieht und ob die oder der Arbeitgebende der Pflicht zur Beitragsabführung ordnungsgemäß nachkommt.
Sie dient Auftraggeber*innen als Beleg Ihrer finanziellen Zuverlässigkeit und wird insbesondere im Rahmen von Ausschreibungen oder bei der Beauftragung von Subunternehmen gefordert.
Es gibt 2 Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die über das elektronische Verfahren ausgestellt werden können:
- Die qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung setzt voraus, dass die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber seine Beitragsnachweis- und -zahlungspflichten rechtzeitig und vollständig gegenüber der Einzugsstelle erfüllt hat. Hierfür sind die dem Ausstellungszeitpunkt vorangegangenen 6 Monate maßgebend.
- Die einfache Unbedenklichkeitsbescheinigung wird ausgestellt, wenn aktuell zwar keine Beitragsrückstände bestehen, aber die Beitragsnachweis- oder -zahlungspflichten in der Vergangenheit unregelmäßig erfüllt worden sind.