Was ist die Insolvenzgeldumlage und wer zahlt sie?
Im Fall einer Unternehmensinsolvenz können Löhne und Gehälter häufig nicht mehr an die Beschäftigten ausgezahlt werden. Um dieses Risiko abzufangen, zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Arbeitsentgelt für die letzten 3 Monate vor der Insolvenz an die betroffenen Beschäftigten aus. Diese Auszahlung, das Insolvenzgeld, wird durch die Insolvenzgeldumlage finanziert, die alle Arbeitgeber*innen in Deutschland an die zuständige Einzugsstelle zahlen müssen.
Ausgenommen von der Zahlungsverpflichtung sind u. a. öffentlich-rechtliche Arbeitgeber*innen wie Bund, Länder und Gemeinden, bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, private Haushalte sowie Betriebe, die im Insolvenzfall von Insolvenzverwalter*innen weitergeführt werden. Größe, Branche oder wirtschaftliche Lage eines Unternehmens spielen für die Umlagepflicht keine Rolle.
Wichtig zu wissen: Auch für Arbeitgebende ohne Sitz in Deutschland gilt die Insolvenzgeldumlage, sofern sie Arbeitnehmer*innen in Deutschland beschäftigen und den deutschen sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften unterliegen.