Rechtliche Grundlage für den Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn ist ein flächendeckender Mindestlohn für ganz Deutschland, der mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) eingeführt wurde. Er gilt mit wenigen Ausnahmen für alle Arbeitnehmer*innen, egal, in welchem Bundesland sie leben oder arbeiten.
Der Mindestlohn wurde zu Beginn 2025 auf 12,82 € pro Stunde erhöht und wird zum 01.01.2026 um 1,08 € angepasst. Der Mindestlohn beträgt 2026 13,90 € pro Stunde. Zuständig für die Anhebung ist die Mindestlohnkommission.
Neben dem gesetzlichen Mindestlohn gelten weiterhin branchenbezogene tarifliche Mindestlöhne, die über diesem liegen. Nur wenige Personengruppen sind vom Mindestlohn ausgenommen, z. B. Auszubildende.