Ab dem 01.07.2026 können Minijobber*innen eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, wieder in das Rentenkonto einzuzahlen. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen. Was Arbeitgebende jetzt wissen müssen.