Was ändert sich zum 01.07.2026?
Bislang galt für Minijobberinnen und Minijobber die Regel: Wer sich einmal von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, blieb es für die gesamte Dauer des Minijobs. Zum 01.07.2026 tritt jedoch eine Änderung in Kraft, wodurch Minijobber*innen die Befreiung nun einmalig wieder rückgängig machen können.
Konkret bedeutet das: Geringfügig Beschäftigte kehren dann wieder in die Rentenversicherungspflicht zurück. Zusätzlich zu den Anteilen der Arbeitgeberin zahlen sie dann einen eigenen Beitrag in Höhe von 3,6 % (13,6 % bei Beschäftigung im Privathaushalt). Im Gegenzug sichern sie sich den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. Ansprüche auf Reha-Leistungen oder eine höhere Rente.
Dies bietet mehr Flexibilität in der Entscheidung, ob Minijobber*innen in die Rentenversicherung einzahlen möchten oder nicht. Eine erneute Befreiung ist nach Widerruf der Rentenversicherungspflicht jedoch ausgeschlossen.