Direkter Meldeweg zur Bundesagentur für Arbeit
Zum Jahreswechsel wird die Betriebsdatenpflege auf ein neues Dialogverfahren umgestellt: Über die Betriebsdatenpflege geben Sie Änderungen Ihrer betrieblichen Stammdaten weiter, etwa zu Firmenname, Betriebsanschrift, Ansprechpersonen oder Branchenzuordnung.
Bisher liefen diese Meldungen über die Annahmestellen der Krankenkassen zur Bundesagentur für Arbeit (BA). Dieser Umweg entfällt zum Jahreswechsel 2026/2027. Eine Übermittlung der Daten über die Annahmestellen der Krankenkassen ist dann nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage hat der Gesetzgeber bereits 2022 mit dem 8. SGB-IV-Änderungsgesetz geschaffen. Nun wird das Dialogverfahren Pflicht.
Künftig übermitteln Sie Ihre Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal direkt an die BA. Diese antwortet elektronisch, z. B. mit einer Bestätigung, dass die Meldung weitergeleitet wurde. Sie kann auch melden, dass sie Angaben vor dem Speichern verändert hat, etwa bei Anschriften. Bei inhaltlichen Fehlern fordert die BA zur Korrektur auf. Außerdem kann die BA von sich aus eine Prüfung anstoßen, wenn sie Unstimmigkeiten in den Bestandsdaten feststellt.
Was gleich bleibt: Die Meldeanlässe ändern sich nicht. Sie melden weiterhin, wenn Stammdaten erstmals im Entgeltabrechnungsprogramm erfasst werden, wenn sich Betriebsdaten ändern oder wenn ein Betrieb endet. Eine erneute Bestandsmeldung ist nötig, wenn sich die Absendernummer oder die Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ändert.