Betriebsdaten­pflege ab 2027: Das ändert sich

Ab 01.01.2027 melden Unternehmen ihre Betriebsdaten über ein neues Dialogverfahren direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Was Ihr Personalteam jetzt prüfen sollte, damit Entgeltabrechnung sowie Meldungen reibungslos laufen.
Ab 01.01.2027 melden Unternehmen ihre Betriebsdaten über ein neues Dialogverfahren direkt an die Bundesagentur für Arbeit. Was Ihr Personalteam jetzt prüfen sollte, damit Entgeltabrechnung sowie Meldungen reibungslos laufen.

Direkter Meldeweg zur Bundesagentur für Arbeit

Zum Jahreswechsel wird die Betriebsdatenpflege auf ein neues Dialogverfahren umgestellt: Über die Betriebsdatenpflege geben Sie Änderungen Ihrer betrieblichen Stammdaten weiter, etwa zu Firmenname, Betriebsanschrift, Ansprechpersonen oder Branchenzuordnung.

Bisher liefen diese Meldungen über die Annahmestellen der Krankenkassen zur Bundesagentur für Arbeit (BA). Dieser Umweg entfällt zum Jahreswechsel 2026/2027. Eine Übermittlung der Daten über die Annahmestellen der Krankenkassen ist dann nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage hat der Gesetzgeber bereits 2022 mit dem 8. SGB-IV-Änderungsgesetz geschaffen. Nun wird das Dialogverfahren Pflicht.

Künftig übermitteln Sie Ihre Daten aus dem Entgeltabrechnungsprogramm oder über das SV-Meldeportal direkt an die BA. Diese antwortet elektronisch, z. B. mit einer Bestätigung, dass die Meldung weitergeleitet wurde. Sie kann auch melden, dass sie Angaben vor dem Speichern verändert hat, etwa bei Anschriften. Bei inhaltlichen Fehlern fordert die BA zur Korrektur auf. Außerdem kann die BA von sich aus eine Prüfung anstoßen, wenn sie Unstimmigkeiten in den Bestandsdaten feststellt.

Was gleich bleibt: Die Meldeanlässe ändern sich nicht. Sie melden weiterhin, wenn Stammdaten erstmals im Entgeltabrechnungsprogramm erfasst werden, wenn sich Betriebsdaten ändern oder wenn ein Betrieb endet. Eine erneute Bestandsmeldung ist nötig, wenn sich die Absendernummer oder die Betriebsnummer der Abrechnungsstelle ändert.

Wirtschaftsunterklasse wird Pflichtfeld

Die wirtschaftliche Betätigung Ihres Betriebs gehört zu den meldepflichtigen Stammdaten. Ab 2027 ist die Wirtschaftsunterklasse deshalb ein Pflichtfeld. Gemeint ist die fünfstellige Schlüsselzahl aus der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzt sie, um Betriebe zuzuordnen.

Checkliste: So bereiten sich HR und Entgeltabrechnung vor

  • Stammdaten prüfen: Sind Firmierung, Anschrift, Ansprechpersonen und Branchenzuordnung im Entgeltabrechnungsprogramm aktuell und vollständig?
  • Wirtschaftsunterklasse kontrollieren: Ist die fünfstellige Schlüsselzahl korrekt hinterlegt?
  • Software klären: Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, ob und mit welchem Update das Programm das Dialogverfahren ab 01.01.2027 unterstützt.
  • Rückmeldungen verarbeiten: Kann Ihr System Bestätigungen, Änderungshinweise und Prüfaufforderungen der BA empfangen und auswerten?
  • Zuständigkeiten festlegen: Wer bearbeitet eingehende Rückmeldungen und veranlasst Korrekturen? Legen Sie auch eine Vertretung fest.
  • • Abläufe testen und dokumentieren: Spielen Sie den Ernstfall durch und halten Sie Rollen und Abläufe in Ihrer Verfahrensdokumentation fest.
  • Wer extern abrechnen lässt: Sprechen Sie das mit Ihrem Steuerbüro oder Dienstleister ab, damit die Rückmeldungen nicht ins Leere laufen.

Die Pflicht zur laufenden Pflege der Betriebsdaten bleibt bestehen. Neu sind der Meldeweg und die technische Umsetzung. Die Details finden Sie in den Gemeinsamen Grundsätzen nach § 28b SGB IV unter gkv-datenaustausch.de.

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Autor: Onlineredaktion Pronova BKK Zuletzt aktualisiert: 15.10.2026