Was ist die Künstlersozialabgabe?
Wenn Sie als Unternehmen oder Verein kreative oder publizistische Leistungen beauftragen – etwa Texte, Fotos, Designs oder Musik –, fällt dafür die Künstlersozialabgabe an, die an die Künstlersozialkasse (KSK) abgeführt wird. Sie funktioniert wie ein Arbeitgeberanteil und greift immer dann, wenn Aufträge an selbstständige Kreative gehen.
Damit wird die soziale Absicherung der Künstler*innen und Publizist*innen in Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung finanziert. Die Kreativen tragen mit 50 % ihren Arbeitnehmeranteil, Unternehmen übernehmen über die Künstlersozialabgabe rund 30 %, und der Bund ergänzt das System mit einem Zuschuss von 20 %.