Künstler­sozial­abgabe: Bagatell­grenze ange­hoben

Die sogenannte Bagatellgrenze für abgabepflichtige Unternehmen steigt zum 01.01.2026 auf 1.000 € pro Kalenderjahr, die Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,9 %. Dadurch soll verhindert werden, dass kleinere Einzelaufträge künftig häufiger unter die Abgabepflicht fallen.

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Die sogenannte Bagatellgrenze für abgabepflichtige Unternehmen steigt zum 01.01.2026 auf 1.000 € pro Kalenderjahr, die Künstlersozialabgabe sinkt auf 4,9 %. Dadurch soll verhindert werden, dass kleinere Einzelaufträge künftig häufiger unter die Abgabepflicht fallen.

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Abgabesatz sinkt 2026 auf 4,9 %

Wenn Sie als Unternehmen oder Verein kreative oder publizistische Leistungen beauftragen – etwa für die Erstellung von Texten, Fotos, Designs oder Musik –, sind Sie grundsätzlich zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet. Diese Abgabe funktioniert ähnlich einem Arbeitgeberanteil und wird fällig, sobald selbstständige Kreative beauftragt werden. Über die Künstlersozialkasse werden diese selbstständigen Künstler*innen und Publizist*innen in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen.

Für 2025 beträgt der Abgabesatz zur Künstlersozialabgabe noch 5 %. Das bedeutet: Zahlen Sie z. B. 10.000 € Honorar an eine Grafikerin, fallen 500 € Künstlersozialabgabe an. Ab 2026 sinkt der Satz auf 4,9 %, wodurch sich die Abgabe im gleichen Beispiel auf 490 € reduziert.

Bagatellgrenze steigt auf 1.000 € pro Jahr

Gleichzeitig wird zum 01.01.2026 die Bagatellgrenze auf 1.000 € pro Jahr angehoben. Konkret bedeutet das: Unternehmen, die im gesamten Jahr insgesamt weniger als 1.000 € für selbstständige künstlerische oder pubizistische Leistungen zahlen, sind vollständig von der Künstlersozialabgabe befreit.

Schätzungen zufolge werden dadurch knapp 15.000 Unternehmen entlastet. Die finanzielle Einsparung ist erheblich: Jährlich entfallen durch die Erhöhung der Bagatellgrenze rund 500.000 € an Künstlersozialabgaben, zusätzlich werden etwa 235.000 € an Bürokratiekosten eingespart.

Beide Anpassungen sollen vor allem kleinere Auftraggeber entlasten und sicherstellen, dass geringfügige Einzelaufträge nicht unverhältnismäßig oft abgabepflichtig werden.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kommentierte diese Entwicklung wie folgt: „Der Abgabesatz sinkt im kommenden Jahr auf 4,9 Prozent – und das trotz einer insgesamt schwachen Wirtschaftslage. Möglich wird das, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt hat, als noch im vergangenen Jahr prognostiziert wurde. Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke. Genau das haben wir auch im Koalitionsvertrag vereinbart.“

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