Praktikum im Betrieb: Was muss geprüft werden?
Praktikant*innen schnuppern in Betriebe zur beruflichen Orientierung oder sind zum Erwerb praktischer Kenntnisse im Zusammenhang mit Ausbildung oder Studium angestellt. Erfahrungen zu sammeln und Fähigkeiten zu erlernen stehen immer im Vordergrund. Feste Arbeitskräfte sollten durch Praktikant*innen nie ersetzt werden.
Bei der Einstellung von Praktikant*innen und ihrer Anmeldung in den Zweigen der Sozialversicherung sind verschiedene Aspekte zu beachten. Ausschlaggebend für die korrekte Beurteilung, ob ein Praktikum sozialversicherungsfrei oder sozialversicherungspflichtig ist, sind:
- Praktikumsart (Pflichtpraktikum oder freiwilliges Praktikum)
- Praktikumszeitpunkt (vor, während oder nach dem Studium)
- Praktikumsdauer (unter oder über 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage)
- Arbeitsentgelt (ohne Entgelt, unter oder über Geringfügigkeitsgrenze)