Wie der Pflegegrad bestimmt wird
Pflegebedürftig ist eine Person, deren Selbstständigkeit im Alltag gesundheitlich bedingt beeinträchtigt ist. Berücksichtigt werden körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Der Medizinische Dienst (MD) stellt bei einer Begutachtung im häuslichen Umfeld fest, ob ein Pflegegrad vorliegt. Es wird geprüft, wie selbstständig die antragstellende Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist und wobei Unterstützung benötigt wird. Der Grad der Selbstständigkeit ist hierbei das Maß der Pflegebedürftigkeit.