Die 5 Pflegegrade im Überblick

Erfahre, wie ein Pflegegrad bestimmt wird, welche Grade es gibt und wie wir pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.

Entdecke alles über Pflegegrade

Erfahre, wie ein Pflegegrad bestimmt wird, welche Grade es gibt und wie wir pflegende Angehörige im Alltag unterstützen.

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Wie der Pflegegrad bestimmt wird

Pflegebedürftig ist eine Person, deren Selbstständigkeit im Alltag gesundheitlich bedingt beeinträchtigt ist. Berücksichtigt werden körperliche, psychische und kognitive Beeinträchtigungen. Der Medizinische Dienst (MD) stellt bei einer Begutachtung im häuslichen Umfeld fest, ob ein Pflegegrad vorliegt. Es wird geprüft, wie selbstständig die antragstellende Person bei der Bewältigung ihres Alltags ist und wobei Unterstützung benötigt wird. Der Grad der Selbstständigkeit ist hierbei das Maß der Pflegebedürftigkeit.

Pronova BKK

Folgende Fähigkeiten werden berücksichtigt:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung sowie selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Jede dieser Eigenschaften wird mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ermittelt der MD den vorliegenden Pflegegrad

Service-Center (Big house circle)

Beispiel

Bei „Mobilität" prüft der MD, ob die antragstellende Person allein Treppen steigen kann oder getragen werden bzw. mit Hilfsmitteln transportiert werden muss. Das Treppensteigen ist dabei unabhängig von der individuellen Wohnsituation zu bewerten. Auch wenn im Wohnbereich keine Treppe vorhanden ist, fließt die Bewertung des Treppensteigens in die Einstufung des Pflegegrads mit ein.

Diese Pflegegrade gibt es

Es wird zwischen 5 Pflegegraden unterschieden:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der MD legt den Pflegegrad fest und gibt eine Empfehlung zu geeigneten Pflegemaßnahmen und angebrachten Hilfsmitteln, Therapien sowie Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation.

Mit diesen Leistungen unterstützen wir

Bei jedem Pflegegrad beteiligt sich deine Pronova BKK-Pflegekasse an verschiedenen Pflegeleistungen. Dazu gehören z. B. präventive Leistungen, die verhindern sollen, dass die Pflegebedürftigkeit sich verschlechtert. Zudem wollen wir dazu beitragen, dass die Selbstständigkeit so lange wie möglich erhalten bleibt.

Am Beispiel des Pflegegrades 1 zeigen wir dir unsere Unterstützung:

  • Pflegeberatung im häuslichen Bereich
  • Versorgung mit technischen und verbrauchbaren Pflegehilfsmitteln
  • Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € monatlich
  • Beratungseinsätze durch einen professionellen Pflegedienst
  • Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich
  • Pflegeschulungen und Pflegekurse für pflegende Angehörige
  • Zuschuss in Höhe von 125 € monatlich bei Unterbringung in vollstationärer Pflegeeinrichtung
  • Pauschale an die Pflegeeinrichtung für Maßnahmen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung
  • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4.000 €
  • Leistungen bei Pflegezeit oder kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Telefon mit Kreis

Persönlich und schnell beraten lassen

Je nach Leistung und Pflegegrad gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Unsere Expert*innen beraten dich hierzu gerne in persönlichem Austausch. Das geht ganz leicht: Ruf uns an oder sende uns eine Email. 0621 53391-1000 service@pronovabkk.de