Kostenübernahme für Arzneimittel

Arzneimittel können dir dabei helfen, deine Erkrankung zu lindern oder zu heilen. Hier erfährst du, wie wir dich dabei unterstützen und welche Kosten wir übernehmen. Unsere Rabattverträge entlasten das Gesundheitssystem und können dir bares Geld sparen!

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Arzneimittel können dir dabei helfen, deine Erkrankung zu lindern oder zu heilen. Hier erfährst du, wie wir dich dabei unterstützen und welche Kosten wir übernehmen. Unsere Rabattverträge entlasten das Gesundheitssystem und können dir bares Geld sparen!

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Diese Kosten für Arzneimittel übernehmen wir 

Grundsätzlich übernehmen wir die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Voraussetzung dafür ist, dass deine Ärztin oder dein Arzt sie dir auf Kassenrezept verordnet hat und dieses in einer öffentlichen Apotheke eingelöst wird.

Wenn du über 18 Jahre alt bist, zahlst du in der Regel nur die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von minimal 5 € und maximal 10 € – aber nie mehr, als das Arzneimittel kostet. Besonders preisgünstige Arzneimittel sind sogar zuzahlungsfrei.

Ist für ein Arzneimittel ein Höchstbetrag (der sogenannte „Festbetrag“) gesetzlich bestimmt, darf die Krankenkasse die Kosten nur bis zu diesem Betrag übernehmen. Ist ein Arzneimittel teurer, fallen für dich leider Zusatzkosten an. Darauf muss deine Ärztin bzw. dein Arzt dich allerdings vorher aufmerksam machen. Denn: Es gibt in der Regel Alternativen dazu.

Weniger Kosten durch Rabattverträge und austauschfähige Arzneimittel  

Generika 

Generika sind preisgünstige Arzneimittel, die nicht mehr dem Patentschutz unterliegen und von zahlreichen verschiedenen Herstellern angeboten werden. Sie sind wirkstoffgleich mit dem Original und austauschbar, denn sie sind genauso sicher und qualitativ ebenso hochwertig wie vergleichbare Originalprodukte. Der Preisunterschied kommt zustande, weil die kostspielige Forschungsarbeit bereits vom ursprünglichen Herstellerunternehmen durchgeführt wurde. Generika wirken nicht nur als Kostendämpfer im Gesundheitswesen, viele sind auch ganz zuzahlungsfrei. Dadurch sparst du. 

Importe

Bei den meisten Arzneimittelimporten handelt es sich um Reimporte. Dabei handelt es sich ebenfalls um Originalpräparate, die jedoch nicht für den deutschen Markt, sondern für andere EU-Länder hergestellt wurden. Da in einigen EU-Ländern die Preise günstiger sind als bei uns, können Importeure z. B. in Italien, Spanien oder Griechenland günstigere Originalpräparate einkaufen und in Deutschland zu einem niedrigeren Preis anbieten als die Arzneimittel, die für den deutschen Markt bestimmt sind. 

Rabattverträge 

Wir haben für dich Rabattverträge mit vielen Arzneimittelfirmen abgeschlossen. Diese sorgen dafür, dass du in der Apotheke ein kostengünstiges Arzneimittel dieser Firmen erhältst. So kannst du häufig bei der Zuzahlung ganz leicht bares Geld sparen und hilfst der Pronova BKK dabei, deinen Zusatzbeitrag stabil zu halten. Es sei denn, deine Ärztin bzw. dein Arzt verordnet dir ausdrücklich aus medizinischen Gründen ein anderes Präparat. Unter den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gibt es in der Regel austauschbare Präparate verschiedener Firmen, deren Austauschfähigkeit behördlich überprüft und überwacht wird (siehe Generika und Importe). 

Schon gewusst? Mit dem smarten E-Rezept kannst du dir deine Rezepte auch ganz leicht digital auf dein Smartphone ausstellen lassen. 

Nicht erstattungsfähige Arzneimittel 

Es gibt auch Arzneimittel, die wir dir nicht erstatten dürfen. Das sind in der Regel Arzneimittel, für die sich keine strikte medizinisch-therapeutische Notwendigkeit nachweisen lässt – oder die gesetzlich als Lifestyle-Arzneimittel gelten. 

Dazu gehören vor allem: 

  • Mittel, die erektile Dysfunktionen behandeln und / oder die sexuelle Potenz anreizen bzw. steigern sollen 
  • Mittel zur Raucherentwöhnung 
  • Präparate zum Abnehmen bzw. Appetitzügler 
  • Kosmetische Präparate, z. B. für einen stärkeren Haarwuchs 

Zudem werden besonders unwirtschaftliche Arzneimittel auf der sogenannten Negativliste aufgeführt und dürfen nicht von den Gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. 

Eingeschränkt erstattungsfähige Arzneimittel 

Die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt, dass bestimmte Arzneimittel nur eingeschränkt von der Kasse erstattet werden dürfen. Das bedeutet, dass diese Arzneimittel nur für bestimmte Patientengruppen oder für bestimmte Erkrankungen zu Lasten deiner Krankenkasse verordnet werden dürfen. Dazu zählen z. B. Arzneimittel für Erkältungskrankheiten. Bestimmte Hustensäfte dürfen z. B. für ein Kind verordnet werden, nicht aber für einen Erwachsenen.  

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