Unterstützung bei vollstationärer Pflege

Darauf kannst du dich verlassen: Wir beteiligen uns an den Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Hier erfährst du alles über Leistungen für die vollstationäre Pflege und deinen Eigenanteil.

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Darauf kannst du dich verlassen: Wir beteiligen uns an den Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Hier erfährst du alles über Leistungen für die vollstationäre Pflege und deinen Eigenanteil.

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Unsere Leistungen für die vollstationäre Pflege

Ist deine Pflege im gewohnten häuslichen Umfeld nicht möglich, unterstützen wir dich mit diesen Beträgen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen:

  • 125 € bei Pflegegrad 1
  • 770 € bei Pflegegrad 2
  • 1.262 € bei Pflegegrad 3
  • 1.775 € bei Pflegegrad 4
  • 2.005 € bei Pflegegrad 5

Dein Eigenanteil in Pflegeheimen

Aktuell gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5 – dieser ist für alle Bewohner*innen in Pflegeheimen gleich. Der Eigenanteil kann unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen Pflegeheim bestimmt. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder z. B Einzelzimmerzuschläge sowie andere Zusatzleistungen (Frisör, Fußpflege, Fernsehen, Telefon etc.). Zudem können Pflegeheime dir als Bewohner*in Investitionskosten in Rechnung stellen. Teils werden diese Kosten vom jeweiligen Bundesland übernommen.

Gute Nachricht: Seit 2022 werden Bewohner*innen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, finanziell entlastet. Als deine Pflegeversicherung beteiligen wir uns nun am Eigenanteil. Dieser musste zuvor von dir selbst getragen werden. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie richtet sich danach, seit wann du bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehst. Je länger du betreut wirst, umso höher ist der Zuschuss deiner Pronova BKK-Pflegekasse zum Eigenanteil. Dies sind unsere prozentualen Beteiligungen am Eigenanteil je nach deiner Verweildauer in vollstationärer Pflege:

  • 5 % Beteiligung bis einschließlich 12 Monaten
  • 25 % Beteiligung bei mehr als 12 Monaten
  • 45 % Beteiligung bei mehr als 24 Monaten
  • 70 % Beteiligung bei mehr als 36 Monaten

Zusätzliche Leistungen

Als Pflegebedürftige*r kannst du zusätzliche Leistungen im Heim in Anspruch nehmen, wie etwa gemeinsames Singen, etwas basteln und weitere Freizeitangebote. Wir überweisen dann eine zusätzliche Pauschale direkt an das Pflegeheim.

Unterstützung vom Sozialamt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten deiner vollstationären Pflege von Sozialhilfeträger*innen übernommen werden. Man nennt diese Leistung „Hilfe zur Pflege“. Sie wird direkt beim zuständigen Sozialamt am Wohnsitz beantragt.

Leistungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Wenn du Bewohner*in einer Einrichtung der Behindertenhilfe bist und dort gepflegt wirst, beteiligen wir uns an den Kosten mit maximal 266 € monatlich. Die Zahlung erfolgt direkt an die zuständigen Sozialleistungsträger*innen.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

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