Zahnersatz im Ausland

Wir beteiligen uns an den Kosten für deinen Zahnersatz im Ausland. Hier erfährst du alles über die notwendigen Voraussetzungen, den genauen Ablauf und wichtige Hinweise.

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Wir beteiligen uns an den Kosten für deinen Zahnersatz im Ausland. Hier erfährst du alles über die notwendigen Voraussetzungen, den genauen Ablauf und wichtige Hinweise.

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So bekommst du einen Zuschuss für Zahnersatz im Ausland

Wenn Kronen, Brücken und Prothesen bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt zu teuer sind, kann es sich lohnen, die Zahnbehandlung im Ausland zu machen. Gut zu wissen: In einigen Staaten erstatten wir dir einen Teil der Kosten. Hier findest du alles über die Voraussetzungen, damit sich deine Pronova BKK an den Kosten beteiligt.

In folgenden Staaten kann Zahnersatz von uns bezuschusst werden:

  • Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Schweiz
  • Vereinigtes Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland)
  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei

So funktioniert die Kosten­erstattung im Ausland

Bei der Anfertigung von Zahnersatz im Ausland (in EU-/EWR-Staaten und in einigen Abkommensstaaten) müssen die deutschen Antragsvorschriften eingehalten werden.

Besonders wichtig ist:

  • Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung von der Pronova BKK genehmigt werden.
  • Art, Umfang und Kosten des geplanten Zahnersatzes müssen dabei einwandfrei zu erkennen sein.
  • Bei fremdsprachigen Heil- und Kostenplänen benötigen wir außerdem eine detaillierte Übersetzung.

Damit du finanzielle Unterstützung bekommst, ist die Vorlage von übersetzten und quittierten Rechnungen sehr wichtig. In den Rechnungen müssen Honorarkosten, die Material- und Laborkosten und ein Befund des gesamten Gebisses gesondert ausgewiesen sein.

Achtung bei Nach­besser­ungen und Gewähr­leistung

Unter medizinischen Gesichtspunkten ist grundsätzlich eine wohnortnahe Zahnbehandlung sinnvoll. So können eventuell notwendige Vor- und Nachbehandlungen sorgfältig und ohne Zeitdruck erfolgen. Bei Komplikationen solltest du außerdem die zuständige Praxis schnell aufsuchen können, was bei einer Behandlung im Ausland nicht ohne weiteres möglich ist. Sprich deshalb bitte vor Beginn der Behandlung unbedingt über die Möglichkeit von Nachbesserungen mit deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Wir beraten dich gerne.

Für Zahnersatzbehandlungen im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten gelten die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Das bedeutet, dass eine deutsche Praxis nicht verpflichtet ist, einen im Ausland gefertigten Zahnersatz kostenfrei nachzubessern. Eine Behandlung erfolgt also nur in akuten Notfällen. Bitte kläre deshalb vor Behandlungsbeginn mit der ausländischen Zahnärztin bzw. dem ausländischen Zahnarzt, ob sie oder er eine Garantie von mindestens 2 Jahren gibt. Lass dir dies bitte schriftlich bestätigen.

Wichtig zu wissen: Wenn du den Gewährleistungsanspruch im Ausland nicht durchsetzen kannst, musst du die in Deutschland anfallenden Nachbehandlungskosten allein tragen. Ruf uns deshalb vor der Zahnersatzbehandlung im Ausland bitte unbedingt an. Gerne beraten wir dich persönlich und ausführlich zu allen Fragen.

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Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

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