Dein Recht auf Widerspruch
Nicht immer kann die Pronova BKK oder Pronova BKK Pflegekasse dir die Leistungen genehmigen, die du beantragt hast. Es kommt vor, dass Leistungen nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt werden müssen. Immer dann, wenn du eine Ablehnung der Pronova BKK oder der Pronova BKK-Pflegekasse erhältst, hast du die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen. Das gilt auch wenn du einen Beitragsbescheid erhalten hast, also z. B. mit unserer Berechnung deiner Beiträge nicht einverstanden bist. Die Pronova BKK oder die Pronova BKK-Pflegekasse prüft dann ihre Entscheidung erneut und berücksichtigt dabei auch mögliche Begründungen, die du mit dem Widerspruch nachreichst.