Widerspruch einlegen: So funktioniert es

Du bist nicht einverstanden mit einer Entscheidung der Pronova BKK? Erfahre hier, wie du Widerspruch einlegen kannst – einfach, transparent und mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick.

Du bist nicht einverstanden mit einer Entscheidung der Pronova BKK? Erfahre hier, wie du Widerspruch einlegen kannst – einfach, transparent und mit allen wichtigen Informationen auf einen Blick.

Dein Recht auf Widerspruch

Nicht immer kann die Pronova BKK oder Pronova BKK Pflegekasse dir die Leistungen genehmigen, die du beantragt hast. Es kommt vor, dass Leistungen nach sorgfältiger Prüfung abgelehnt werden müssen. Immer dann, wenn du eine Ablehnung der Pronova BKK oder der Pronova BKK-Pflegekasse erhältst, hast du die Möglichkeit dagegen Widerspruch einzulegen. Das gilt auch wenn du einen Beitragsbescheid erhalten hast, also z. B. mit unserer Berechnung deiner Beiträge nicht einverstanden bist. Die Pronova BKK oder die Pronova BKK-Pflegekasse prüft dann ihre Entscheidung erneut und berücksichtigt dabei auch mögliche Begründungen, die du mit dem Widerspruch nachreichst.

So läuft das Wider­spruchs­ver­fahren ab

  • Um einen Widerspruch bei uns einzureichen, hast du einen Monat Zeit, es sei denn, du wohnst im Ausland. Bei Zustellung unserer Entscheidung ins Ausland verlängert sich die Frist auf 3 Monate. Die Fristen starten ab dem Tag, wo du den Bescheid erhalten hast.
  • Du kannst den Widerspruch schriftlich, d. h. formlos aber mit Unterschrift oder mündlich zur Niederschrift in einem unserer Service-Center einlegen. Du kannst uns deinen Widerspruch auch auf elektronischem Weg zukommen lassen. Dafür stehen dir das besondere elektronische Anwaltspostfach, das besondere elektronische Behördenpostfach, das elektronische Bürgerpostfach oder ganz easy unsere App zur Verfügung.
  • Wichtig: Der Widerspruch muss nicht begründet sein und ist auch ohne Begründung gültig. Allerdings empfehlen wir dir, uns deine Gründe für den Widerspruch mitzuteilen. Denn nur so ermöglichst du uns, deine Sicht der Dinge besser zu verstehen. Zudem kann es sich auch positiv auf die Entscheidung auswirken, wenn du ggf. weitere Atteste, Gutachten oder Unterlagen dem Widerspruch beifügst.
  • Nach Eingang des Widerspruchs prüft die Pronova BKK oder Pronova BKK Pflegekasse zunächst dein Anliegen im Hinblick darauf, ob es möglich ist, zu einer anderen Entscheidung zu kommen. Wenn die getroffene Entscheidung aufgrund der Prüfung korrigiert werden muss, wird dem Widerspruch abgeholfen .
  • Wenn auch nach intensiver 2. Prüfung keine andere Entscheidung getroffen werden kann, wird der Widerspruch an die Widerspruchsstelle der Pronova BKK weitergeleitet.
  • Sollte sich für dich an dieser Stelle die Sache geklärt haben und du möchtest deinen Widerspruch zurücknehmen, kannst du das gerne über die gleichen Kanäle tun, über die du den Widerspruch einreichen kannst. Durch eine Rücknahme des Widerspruches ist allerdings eine gerichtliche Prüfung unserer Entscheidung nicht mehr möglich.
  • Die Mitarbeitenden der Widerspruchsstelle schauen ein 3. Mal über dein Anliegen. Ist die Entscheidung der Pronova BKK oder der Pronova BKK Pflegekasse rechtlich korrekt, wird der Widerspruch für den Widerspruchsausschuss vorbereitet, der über deinen Widerspruch berät und letztendlich darüber auch entscheidet.
  • In diesem Ausschuss werden die Widersprüche von Kund*innen nochmals umfassend beraten, die Entscheidung der Pronova BKK geprüft und entschieden, ob es bei der Entscheidung der Pronova BKK verbleibt. Der Widerspruchsausschuss ist, ebenso wie die Pronova BKK und die Pronova BKK Pflegekasse, in seiner Entscheidung an die Gesetze der Sozialversicherung gebunden.
  • Kommt der Widerspruchsausschuss zu einem anderen Ergebnis als die Pronova BKK oder die Pronova BKK Pflegekasse, wird ein sogenannter Abhilfe- oder Teilabhilfebescheid erlassen und damit die ursprüngliche Entscheidung der Pronova BKK korrigiert.
  • Verbleibt es bei der Entscheidung, die die Pronova BKK getroffen hat, erlässt der Ausschuss einen sogenannten Widerspruchsbescheid. Solltest du auch anhand des Widerspruchsbescheides die Entscheidung nicht mittragen können, so hast du nach Erhalt des Widerspruchsbescheides noch die Möglichkeit, Klage vor dem für dich zuständigen Sozialgericht zu erheben. Was dabei zu beachten ist, steht in der Rechtsmittelbelehrung am Ende des Widerspruchsbescheides.
  • Sowohl das Widerspruchsverfahren als auch das Klageverfahren beim Sozialgericht sind für dich kostenfrei. Solltest du juristische Hilfe in Anspruch nehmen, können dir natürlich Kosten entstehen. Diese können wir nur dann erstatten, wenn die Hinzuziehung juristischer Hilfe erforderlich war und das jeweilige Verfahren für dich erfolgreich ausgeht.

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