Digitale Gesundheits­anwendungen

Die digitalen Gesundheits­anwendungen (kurz DiGA) sind zertifizierte Medizin­produkte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und zur Linderung von Krankheiten oder Handicaps.

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Die digitalen Gesundheits­anwendungen (kurz DiGA) sind zertifizierte Medizin­produkte zur Erkennung, Überwachung, Behandlung und zur Linderung von Krankheiten oder Handicaps.

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Mit digitalen Gesundheitsanwendungen deine Behandlung optimieren

DiGA? Mag erstmal kompliziert klingen, aber ist es eigentlich nicht. Wir erklären es dir. Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) hast du Anspruch auf Apps zur Gesundheitsversorgung. Du brauchst nichts weiter als eine Verordnung deiner Arztpraxis oder deiner Psychotherapeut*innen.

Du kannst aber eine DiGA auch direkt bei uns beantragen – dafür brauchen wir nur einen Nachweis über die gesundheitliche Notwendigkeit oder über eine entsprechende Erkrankung. Danach schicken wir dir ruckzuck einen Freischaltcode per Post oder direkt in unserer Pronova BKK-App. Schon kannst du die DiGA installieren und loslegen!

Vorteile der DiGAs

Zusammen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt kannst du so leichter bestimmte Krankheiten erkennen, behandeln, lindern oder überwachen. Und das Ganze schnell und digital.

DiGAs sind zertifizierte Medizinprodukte, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nach einem definierten Prüfverfahren u. a. auf Benutzerfreundlichkeit, Einhaltung von Datenschutz und Informationssicherheit geprüft werden. Der Fokus einer DiGA ist der medizinische Zweck, der durch eine digitale Kernfunktion erreicht wird.

Hier findest du ein Verzeichnis mit allen DiGAs.

DiGAs kurz zusammengefasst

Für dich nichts! Sie muss lediglich im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein. In dem Verzeichnis findest du außerdem folgende Informationen:

  • Zielsetzung, Wirkungsweise, Inhalt, Nutzen, als auch Funktionen der jeweiligen DiGA
  • Informationen zur Gewährleistung von Datenschutz und Informationssicherheit
  • Hinweise auf eventuelle Mehrkosten für eine DiGA

Alles in Absprache mit deiner Arztpraxis. Wie bereits erwähnt, brauchst du lediglich eine Verordnung deiner Ärztin oder deines Arztes. Oder aber wir vergeben dir einen Rezeptcode. Dazu müssen wir anhand deiner ärztlichen Unterlagen eine Prüfung durchführen und schicken dir dann deinen persönlichen Code per Post zu. Trotzdem empfehlen wir dir vorher immer einmal mit deinen Psycho­therapeut*innen oder Ärzt*innen zu sprechen.

Die Verordnung für eine DiGA ist 28 Tage ab dem Tag der Ausstellung gültig.

Nach Erhalt des Rezeptcodes von uns, hast du 3 Monate Zeit diesen in der DiGA einzulösen.

Schau am besten nach den Kontaktdaten in dem DiGA-Verzeichnis des BfArM. Dort bekommst du direkt den Support, den du brauchst!

Durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizintechnik sind deine Daten bestens abgesichert. U. a. durch folgende Punkte:

  • Dein persönlicher Rezeptcode, den du zur Freischaltung der DiGA brauchst, enthält keinerlei persönliche Daten. Dadurch kann niemand Rückschlüsse auf dich als Person ziehen.
  • Jede Änderung innerhalb der DiGA muss dem BfArM angezeigt werden und führt zu einer Überprüfung.
  • Der Datenschutz wird sehr genau genommen und geht sogar über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hinaus.
  • Außerdem gibt es eine spezielle Richtline zu den Sicherheitsanforderungen von DiGAs.

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