Online-Antrag

Möchtest du, dass dein Antrag direkt online bearbeitet wird? Dann halte bitte folgende Unterlagen bereit. Wenn nicht, dann ist das auch kein Problem – wir melden uns nochmal bei dir.

Möchtest du, dass dein Antrag direkt online bearbeitet wird? Dann halte bitte folgende Unterlagen bereit. Wenn nicht, dann ist das auch kein Problem – wir melden uns nochmal bei dir.

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Wichtig zu wissen: Wenn wir deinen Antrag direkt online bearbeiten, halte bitte diese Unterlagen bereit. Ansonsten auch kein Problem, dann melden wir uns nochmal bei dir.

Diese Unterlagen brauchst du:

  • Ein Ausweisdokument mit Passbild, das dir digital vorliegt, so dass du es hochladen kannst, z. B. Führerschein oder Personalausweis
  • Falls du keine Arbeitnehmerin oder kein Arbeitnehmer bist: ein Dokument zu deiner Lebenssituation, das dir digital vorliegt und dass du hochladen kannst. Das kann z. B. eine Studienbescheinigung, ein Rentenbescheid oder ein Arbeitslosengeldbescheid sein.
  • Wenn du im Anschluss an deine Anmeldung direkt deine elektronische Gesundheitskarte beantragen möchtest, halte bitte auch ein Passbild und deine Rentenversicherungsnummer bereit.

Solltest du nichts bei der Hand haben: macht gar nichts. Du kannst alles easy nachreichen.

Versicherungsarten leicht erklärt

Wähle eine Versicherungsart aus, wenn du glaubst, dass die Merkmale auf dich zutreffen.

Alternativen: Wir checken gerne alle Details und sagen dir, ob und ab wann eine Versicherung bei uns möglich ist. Du bist unsicher, welche Versicherungsart zutrifft? Ruf uns kurz an, wir klären das zusammen. Tel. 0621 53391-1000

Das regelt im Detail ein Gesetz. Man kann aber sagen, es ist der Versicherungsschutz für Beschäftigte, die mehr als einen Minijob (538 €) ausüben, aber weniger als brutto 5775 € im Monat verdienen.

Das sind meistens Menschen, die zwar beschäftigt sind, aber deren Einkommen brutto über 5.775 € im Monat liegt. Dann schließen Selbstständige diese Versicherung ab, oder auch Personen, die keine Beschäftigung ausüben. Die Beitragszahlung übernimmt bei Beschäftigten meist die Firma, für alle anderen gilt, dass sie den Beitrag selbst an die Kasse gezahlt haben.

Sie ist immer kostenfrei und sichert, wie der Name schon sagt, den direkten engeren Familienkreis ab. Also Kinder, auch Stief-, Pflege- oder Enkelkinder und Ehepartner*innen, die nicht mehr als einen Minijob haben.

Dann gibt es nur wenige Möglichkeiten sich wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Das geht, wenn du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst (s. Pflichtversicherung oben), nicht älter als 55 Jahre bist und nicht länger als 5 Jahre privat versichert warst.

Du hast bislang dauerhaft in einem anderen Land gelebt, bist jetzt (ggf. erstmalig) in Deutschland und möchtest dich krankenversichern.