Aktuelle Informa­tionen aus deiner Pflege­kasse

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in den Gemeinsamen Jahresbetrag umgewandelt. Du kannst das Budget aus beiden Leistungen ab diesem Zeitpunkt flexibel einsetzen.

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in den Gemeinsamen Jahresbetrag umgewandelt. Du kannst das Budget aus beiden Leistungen ab diesem Zeitpunkt flexibel einsetzen.

Gemeinsamer Jahres­betrag

Wenn deine Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt oder du nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig Hilfe brauchst, bekommst du finanzielle Unterstützung.

Pflegebedürftige Personen mit mind. Pflegegrad 2 haben ab dem 01.07.2025 Anspruch auf den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag. Der Gemeinsame Jahresbetrag kann für die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verwendet werden. Bis dahin wurden diese Leistungen getrennt gesehen.

Insgesamt stehen dir jährlich 3.539 € für maximal 8 Wochen (= 56 Tage) zur Verfügung.

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de