Gemeinsamer Jahresbetrag
Wenn deine Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit ausfällt oder du nach einem Krankenhausaufenthalt kurzfristig Hilfe brauchst, bekommst du finanzielle Unterstützung.
Pflegebedürftige Personen mit mind. Pflegegrad 2 haben ab dem 01.07.2025 Anspruch auf den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag. Der Gemeinsame Jahresbetrag kann für die Leistungen der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege verwendet werden. Bis dahin wurden diese Leistungen getrennt gesehen.
Insgesamt stehen dir jährlich 3.539 € für maximal 8 Wochen (= 56 Tage) zur Verfügung.