Gemeinsamer Jahresbetrag: Verhinder­ungs- und Kurzzeit­pflege

Fällt deine Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit aus oder benötigst du nach einem Klinikaufenthalt vorübergehend Hilfe? Ab dem 01.07.2025 gibt es dafür ein flexibles Budget: Der Gemeinsame Jahresbetrag vereint die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

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Fällt deine Pflegeperson z. B. wegen Urlaub oder Krankheit aus oder benötigst du nach einem Klinikaufenthalt vorübergehend Hilfe? Ab dem 01.07.2025 gibt es dafür ein flexibles Budget: Der Gemeinsame Jahresbetrag vereint die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

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Voraussetzungen für den Gemein­samen Jahres­betrag

Pflegebedürftige Personen mit mind. Pflegegrad 2 haben ab dem 01.07.2025 Anspruch auf den Gemeinsamen Jahresbetrag. Der Gemeinsame Jahresbetrag kann für die Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege verwendet werden. Die bisher getrennt gesehen Leistungen werden zu einem Gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst und können flexibel eingesetzt werden.

In einem Kalenderjahr stehen max. 3.539 € für die Dauer von max. 8 Wochen zur Verfügung. Die jeweils in Anspruch genommen Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege werden auf den Gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.

Was ist Verhinder­ungs­pflege?

Wenn deine ehrenamtliche Pflegeperson durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, helfen wir dir und übernehmen die Kosten der Verhinderungspflege.

Die Verhinderungspflege kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Wenn deine ehrenamtliche Pflegeperson nicht mehr als 8 h täglich abwesend ist, kannst du die Pflege stundenweise beantragen. Die Abrechnung kann monatlich oder quartalsweise eingereicht werden.

Was ist Kurzzeit­pflege?

Kurzzeitpflege wird beantragt, wenn die Pflege im häuslichen Bereich vorübergehend nicht möglich ist. Wenn deine ehrenamtliche Pflegeperson z. B. Urlaub hat, erkrankt ist oder du nach einer Krankenhausbehandlung noch nicht nach Hause kannst. In diesen Fällen hast du Anspruch auf Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung.

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Diese Kosten übernehmen wir für dich

Ab dem 01.07.2025 kannst du im Rahmen des Gemeinsamen Jahresbetrags max. 3.539 € für die Dauer von max. 8 Wochen (= 56 Tage) für die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen. Die Aufteilung erfolgt flexibel und nach deinen Wünschen.

Im Rahmen der Verhinderungspflege gibt es eine kleine Einschränkung: Wird die Verhinderungspflege durch bis zum 2. Grad verschwägerte oder verwandte Personen oder deine Mitbewohner*innen erbracht, kann max. der 2-fache Satz des monatlichen Pflegegeldes erstattet werden. Dies entspricht dem Pflegegeld für 8 Wochen. Zudem können Verdienstausfall und Fahrkosten geltend gemacht werden.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege übernehmen wir die pflegebedingten Kosten. Investitionskosten sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung kannst du im Rahmen des Entlastungsbetrages einreichen. Wir prüfen gerne für dich, ob dein Budget hierfür ausreicht.

Leistungen aus dem Gemeinsamen Jahresbetrag kannst du einfach über unser Formular beantragen.

Fortzahlung des Pflegegeldes

Wird der Gemeinsame Jahresbetrag für die tageweise Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch genommen, werden 50 % des Pflegegeldes für bis zu 8 Wochen fortgezahlt. Am 1. und letzten Tag wird das volle Pflegegeld gezahlt. Nimmst du die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch erfolgt keine Kürzung.

Eine Ausnahme: Wenn du dich seit über 4 Wochen im Krankenhaus befindest und direkt im Anschluss die Kurzzeitpflege in Anspruch nimmst, erhältst du während der Kurzzeitpflege nicht 50 % des Pflegegeldes. Die Zahlung des Pflegegeldes wird ausgesetzt, bis du entlassen wurdest und dich wieder in deinem häuslichen Umfeld befindest.

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de