Kuren für Mütter und Väter: Wir unterstützen dich

Der Alltag als Mutter oder Vater kann ganz schön herausfordernd sein: Darum steht dir eine Kur zu, wenn du dich hauptsächlich um deine Kinder kümmerst und den Haushalt führst. Du kennst das wahrscheinlich unter dem Namen „Mutter-Kind-Kur“ oder „Vater-Kind-Kur“. Sie dauern in der Regel 3 Wochen. Du kannst sie alle 4 Jahre beantragen. Deine Pronova BKK unterstützt dich dabei.

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Der Alltag als Mutter oder Vater kann ganz schön herausfordernd sein: Darum steht dir eine Kur zu, wenn du dich hauptsächlich um deine Kinder kümmerst und den Haushalt führst. Du kennst das wahrscheinlich unter dem Namen „Mutter-Kind-Kur“ oder „Vater-Kind-Kur“. Sie dauern in der Regel 3 Wochen. Du kannst sie alle 4 Jahre beantragen. Deine Pronova BKK unterstützt dich dabei.

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Kurz erklärt: Vorsorge- und Rehabilitationskur

Kuren für Eltern bieten wir als sogenannte „Vorsorge- und Rehabilitationskuren“ an. Wir erklären dir, worin die Unterschiede liegen:

Vorsorgekur

Ganzheitlich betreut: Mit einer Vorsorgekur kannst du Gesundheitsrisiken oder bestehenden Erkrankungen entgegenwirken. Dabei kommen psychologische, psychosoziale und gesundheitsfördernde Maßnahmen zum Einsatz. Auch mögliche Partnerschafts- und Erziehungsprobleme rücken in den Fokus und sind Teil der Therapien.

Rehabilitationskur

Eine Rehabilitationskur ist für Mütter oder Väter geeignet, denen es gesundheitlich nicht so gut geht. Sie bekommen in der Kur Unterstützung, um wieder besser am (Arbeits-)Leben teilhaben zu können.

Dein Kind darf mit

Kur ja, aber was ist in der Zeit mit kleinen Kindern: Diese Sorge können wir dir nehmen. Du darfst dein Kind bzw. deine Kinder bis zum 12. Lebensjahr mitbringen – in besonderen Fällen sogar bis zum 14. Lebensjahr. Wichtig ist natürlich, dass trotzdem genug Zeit und Ruhe für dich und die Maßnahmen deiner Kur bleiben.

Falls du noch ein Baby zu Hause hast, informiere dich bitte im Vorfeld, ob deine Kureinrichtung auch Säuglingsbetreuung anbietet. Denn zu den Kuranwendungen selbst kannst du dein Baby leider nicht mitbringen.

Ein Hinweis noch: Wenn es deinem Kind gut geht und es keine Behandlung oder Therapie braucht, fährt es als Begleitkind mit. Sollte es gesundheitliche Einschränkungen haben, kann es als therapiebedürftiges Kind mitfahren.

Kurantrag stellen geht ganz leicht

Wenn du über eine Kur nachdenkst, wende dich einfach an deine Ärztin oder deinen Arzt. Sie oder er kann – gemeinsam mit dir – alles in die Wege leiten. Um deine Kur zu beantragen, brauchst du bundeseinheitliche Vordrucke („Muster 64”). Diese liegen deiner Arztpraxis in der Regel vor.

Sobald dein Antrag bei deiner Pronova BKK eingegangen ist, prüfen wir, ob eine Kur über den Rentenversicherungsträger in Frage kommt. Dies hätte dann Vorrang.

Bitte unbedingt dran denken: Wenn dein Kind therapiebedürftig ist und Maßnahmen bekommen soll, muss deine Kinderärztin oder dein Kinderarzt ergänzend den Antrag „Muster 65“ ausfüllen.

Kurklinik – du hast die Wahl

Wir haben einen Vertrag mit dem Träger Deutscher Arbeitskreis für Familien e. V. und können dir 6 Kurkliniken in ganz Deutschland anbieten. Sobald wir deinem Kurantrag zugestimmt haben, setzt sich der Arbeitskreis mit dir in Verbindung. Gemeinsam vereinbart ihr dann Kurzeitraum und Kurklinik.

Solltet ihr keine geeignete Einrichtung finden, vermittelt dir der Gesundheitsservice in Leverkusen eine Kurklinik, die auf deine Bedürfnisse passt. Nähere Informationen zu den Einrichtungen findest du auf www.ak-familienhilfe.de sowie auf www.gsm-gesund.de.

Manchmal ist eine Vermittlung über unsere Vertragspartner nicht möglich – das macht nichts. Dann kümmert sich deine Pronova BKK direkt um eine geeignete Kurklinik für dich.

Wir übernehmen den Großteil der Kosten für dich

Das Wichtigste vorab: Die Kosten für Unterbringung und Anwendungen übernehmen wir für dich. Du leistest eine Zuzahlung von 10 € pro Tag. Diesen Betrag stellt dir die Kurklinik direkt in Rechnung.

Die Fahrtkosten unterscheiden sich übrigens je nach Maßnahme. Bei Vorsorgekuren trägst du einen Eigenanteil. Für die An- und Abreise gelten dabei die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Richtwert. Wenn du mit dem Auto anreist, bekommst du 20 Cent pro gefahrenen km. Auch hier fällt eine Eigenbeteiligung von mindestens 5 und maximal 10 € je Hin- und Rückfahrt an.

Anders ist das bei Rehabilitationskuren. Hier musst du nichts zu den Fahrtkosten zuzahlen. Außerdem erstatten wir dir Gepäckaufgabekosten für bis zu 2 Gepäckstücke pro Person.

Und auch noch gut zu wissen: Wenn du angestellt bist, hast du Anspruch auf Fortzahlung von Lohn und Gehalt durch den Arbeitgebenden. Arbeitslose erhalten eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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