Seit dem 01.01.2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes besser von der Steuer abgesetzt werden. Deine gezahlten Beiträge werden als „Vorsorgeaufwendungen“ von dir zu versteuernden Einkommen abgezogen und verringern deine Steuerlast. Prämien aus Bonusprogrammen gelten als „Beitragserstattung“ und reduzieren somit die vorher genannten Vorsorgeaufwendungen.
Alle Bonuszahlungen bis 150 € pro Jahr und Versicherte*n sind steuerfrei und werden nicht gemeldet.
Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/159), dass Bonuszahlungen für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen nicht als Beitragserstattung zu werten seien. Alle weiteren Auszahlungen sind auf Basis der Steuer-Identifikationsnummer des Mitglieds an die zuständige Finanzbehörde zu melden. Wir nehmen die Meldung entsprechend deiner eingereichten Aktivitäten differenziert vor. Die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden gilt im Rahmen der Teilnahme am Prämienprogramm als erteilt. Auskünfte zu möglichen steuerlichen Auswirkungen erhältst du bei deinem Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro. Hintergrundinformationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.