Kinderwunsch und künstliche Befruchtung

Du wünschst dir ein Baby – deine Pronova BKK beteiligt sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung, damit dein Kinderwunsch in Erfüllung gehen kann. 

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Du wünschst dir ein Baby – deine Pronova BKK beteiligt sich an den Kosten einer künstlichen Befruchtung, damit dein Kinderwunsch in Erfüllung gehen kann. 

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Künstliche Befruchtung: Kosten­über­nahme deiner Pronova BKK

Ein unerfüllter Kinderwunsch kann sehr belastend für Betroffene sein und auch die Beziehung strapazieren. Zum Glück bietet die moderne Medizin aber viele Möglichkeiten, damit dein Wunsch nach einem Baby in Erfüllung geht. 

Eine Kinderwunschbehandlung ist allerdings mit Kosten verbunden. Wir möchten dich in deiner Lebensplanung unterstützen und beteiligen uns daher an den Kosten für die künstliche Befruchtung. Und zwar mit 50 %. Die Kostenübernahme richtet sich nach der jeweils geplanten Behandlungsmaßnahme. Ganz wichtig: Bitte reiche uns vor Beginn einen Behandlungsplan ein, den du von deiner Ärztin oder deinem Arzt erhältst. Um die Abrechnung brauchst du dich nicht zu kümmern. Deine Praxis rechnet den Kassenanteil direkt mit uns ab. 

Gut zu wissen: Du kannst zusätzlich staatliche Zuschüsse beantragen und so deinen Eigenanteil weiter reduzieren. Mehr Informationen findest du im Informationsportal Kinderwunsch

Voraussetzungen für die Kosten­über­nahme

Damit wir dich finanziell bei deiner Kinderwunschbehandlung unterstützen können, gibt es einige Voraussetzungen. Worauf du achten musst, haben wir dir als Übersicht aufgelistet: 

  • Es bestehen gute Aussichten, dass du durch die gewählte Behandlungsmethode schwanger wirst.
  • Du und deine Partnerin oder dein Partner müsst verheiratet sein.
  • Ihr habt beide das 25. Lebensjahr vollendet. Außerdem hat die Ehefrau das 40. Lebensjahr und der Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Die Altersgrenzen gelten für jeden einzelnen Versuch.
  • Der HIV-Status der Eheleute ist geprüft.
  • Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
  • Eine Ärztin oder ein Arzt hat euch vor der Behandlung beraten. Wichtig ist außerdem, dass die Beratenden die Behandlung nicht selbst durchführen. In diesem Gespräch hat euch die Ärztin oder der Arzt auch auf die medizinischen und psychosozialen Gesichtspunkte der Behandlung aufgeklärt.

Profitiere von unseren Zusatz­leistungen 

Der Zeitpunkt einer Familiengründung hat sich im Laufe der Zeit immer weiter nach hinten verschoben. Und mit zunehmendem Alter steigt auch die Anzahl der Kinderwunschbehandlungen. Wir haben unsere Leistungen an die neuen Anforderungen angepasst. Hierfür haben wir einen Exklusivvertrag geschlossen: den BKK Kinderwunsch. Damit erhältst du als Mitglied extra Zuschüsse für die künstliche Befruchtung – und zwar über die Regelversorgung hinaus. Welche das sind, haben wir für dich zusammengefasst. 

Deine Vorteile als Mitglied:

  • Zuschuss von 350 € bei einem geplanten Kryozyklus nach Transfer sowie weitere 350 € für einen 2. Kryozyklus 
  • Zuschuss von 250 € bei einer Blastozystenkultur nach Transfer sowie weitere 250 € für eine 2. Blastozystenkultur 
  • Finanzielle Beteiligung auch am 4. Behandlungsversuch 
  • Wechsel des Verfahrens von der In-vitro-Fertilisation (IVF) zur Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI), sofern medizinisch notwendig 
  • Weibliche Mitglieder haben bei uns bis zur Vollendung des 42. Lebensjahres Anspruch auf diese Leistung. 
  • Es werden maximal 2 statt 3 Embryonen eingesetzt, um eine möglicherweise belastende Mehrlingsschwangerschaft zu vermeiden. Sofern medizinisch möglich, wird ein Single-Embryotransfer empfohlen. 

Eine Liste der teilnehmenden Kinderwunsch-Zentren und weitere Informationen findest du auf der Seite vom Landesverband BKK Bayern

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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