Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung
Wir möchten dich bei deinem Kinderwunsch unterstützen und können uns unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten für eine künstliche Befruchtung beteiligen. Hinweis: Diese Voraussetzungen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden nicht von uns festgelegt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme:
- Du musst verheiratet sein (heterosexuelle Ehe). Bei unterschiedlichen Nachnamen benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde.
- Es dürfen ausschließlich Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden.
- Es muss eine medizinische Unfruchtbarkeit nachgewiesen und eine hinreichende Aussicht auf einen Behandlungserfolg attestiert sein.
- Beide Ehepartner haben das 25. Lebensjahr vollendet. Außerdem hat die Ehefrau das 40. Lebensjahr und der Ehemann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Gut zu wissen: Wir gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und unterstützen unsere weiblichen Versicherten bis zur Vollendung ihres 42. Lebensjahres.
- Die Altersgrenzen gelten für jeden einzelnen Versuch.
- Der HIV-Status der Eheleute ist geprüft.
- Es hat eine Beratung durch eine Fachärztin oder einen Facharzt über die medizinischen und psychosozialen Aspekte einer Kinderwunschbehandlung stattgefunden. Die beratende Person darf nicht die Behandlung vornehmen.
Ganz wichtig: Bitte reiche uns vor Beginn den Behandlungsplan (Muster 70) als Originaldokument ein, den du von der Ärztin oder dem Arzt erhältst. Wir müssen den Antrag zunächst prüfen und genehmigen. Wenn du das Bewilligungsschreiben von uns erhalten hast, kann deine Kinderwunschbehandlung starten.
Ausnahmefälle: Wenn die künstliche Befruchtung im europäischen Ausland durchgeführt werden soll oder einer der Eheleute privat versichert ist, melde dich. Gerne beraten wir individuell zu deiner persönlichen Situation.
Was übernommen wird
Die Kosten können je nach Behandlungsmethode und Versuch zwischen 3.000 € und 6.500 € liegen – zzgl. der Kosten für Medikamente. Grundsätzlich übernehmen wir 50 % der Kosten der ärztlichen Behandlung und der Arzneimittel. Diese werden über deine elektronische Gesundheitskarte (eGK) direkt mit uns abgerechnet. Den verbleibenden Eigenanteil rechnest du mit deiner Praxis bzw. dem Kinderwunschzentrum ab. Die jeweilige Höhe der Kosten ist abhängig von der gewählten Behandlungsmethode.
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
IGeL-Leistungen sind Selbstzahlerleistungen – ärztliche Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Im Bereich Kinderwunsch können IGeL-Leistungen sowohl diagnostische als auch therapeutische Maßnahmen umfassen, die über die reguläre Versorgung hinausgehen oder bei denen kein eindeutiger medizinischer Nutzen nachgewiesen ist. Beispiele dafür sind Ultraschalluntersuchungen wie Zyklusmonitoring oder ein 3D-Ultraschall der Gebärmutterhöhle, Laboruntersuchungen wie immunhistochemische Untersuchung der Gebärmutterschleimhaut oder alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Assisted Hatching (künstliche Öffnung der Eihülle).
Wir empfehlen, sich vor der Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung ausführlich beraten zu lassen, um den möglichen Nutzen und die Risiken abzuwägen. Lass dich nicht unter Druck setzen, eine IGeL-Leistung in Anspruch zu nehmen!
Gut zu wissen: Nicht alle Zusatzleistungen sind Privatleistungen. Als Pronova BKK-Versicherte erhältst du mehr als die gesetzlichen Leistungen.