Unterstützung bei vollstationärer Pflege

Darauf kannst du dich verlassen: Wir beteiligen uns an den Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Hier erfährst du alles über Leistungen für die vollstationäre Pflege und deinen Eigenanteil.

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Darauf kannst du dich verlassen: Wir beteiligen uns an den Kosten für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung. Hier erfährst du alles über Leistungen für die vollstationäre Pflege und deinen Eigenanteil.

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Unsere Leistungen für die voll­stationäre Pflege

Ist deine Pflege im gewohnten häuslichen Umfeld nicht möglich, unterstützen wir dich mit diesen Beträgen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen:

  • 125 € bei Pflegegrad 1
  • 770 € bei Pflegegrad 2
  • 1.262 € bei Pflegegrad 3
  • 1.775 € bei Pflegegrad 4
  • 2.005 € bei Pflegegrad 5

Dein Eigenanteil in Pflegeheimen

Aktuell gilt ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5 – dieser ist für alle Bewohner*innen in Pflegeheimen gleich. Der Eigenanteil kann unterschiedlich sein und wird vom jeweiligen Pflegeheim bestimmt. Nicht übernommen werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder z. B Einzelzimmerzuschläge sowie andere Zusatzleistungen (Frisör, Fußpflege, Fernsehen, Telefon etc.). Zudem können Pflegeheime dir als Bewohner*in Investitionskosten in Rechnung stellen, sofern sie nicht vom jeweiligen Bundesland übernommen werden.

Gute Nachricht: Seit 2022 werden Bewohner*innen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben, finanziell entlastet. Als deine Pflegeversicherung beteiligen wir uns nun am Eigenanteil. Dieser musste zuvor von dir selbst getragen werden. Die Höhe des Zuschusses ist unabhängig vom Pflegegrad. Sie richtet sich danach, seit wann du bereits vollstationäre Pflegeleistungen beziehst. Je länger du betreut wirst, umso höher ist der Zuschuss deiner Pronova BKK-Pflegekasse zum Eigenanteil. Dies sind unsere prozentualen Beteiligungen am Eigenanteil je nach deiner Verweildauer in vollstationärer Pflege:

  • 15 % Beteiligung bis einschließlich 12 Monaten
  • 30 % Beteiligung bei mehr als 12 Monaten
  • 50 % Beteiligung bei mehr als 24 Monaten
  • 75 % Beteiligung bei mehr als 36 Monaten

Zusätzliche Leistungen

Die Pflegeheime halten ein Angebot für aktivierende und betreuende Maßnahmen vor, welches in Anspruch genommen werden kann.

Unterstützung vom Sozialamt

Unter bestimmten Voraussetzungen können Kosten deiner vollstationären Pflege von Sozialhilfeträger*innen übernommen werden. Man nennt diese Leistung „Hilfe zur Pflege“. Sie wird direkt beim zuständigen Sozialamt am Wohnsitz beantragt.

Leistungen für Einrichtungen der Behindertenhilfe

Pflegebedürftige Bewohner*innen mit Pflegegrad 2 bis 5 einer Einrichtung der Behindertenhilfe haben Anspruch auf einen Kostenzuschuss von maximal 266 € monatlich. Die Zahlung erfolgt direkt an den zuständigen Sozialleistungsträger.

Pflege Krankenschwester

Pflegeberatung auch digital möglich

Wir wissen, wie flexibel Pflegepersonen im Alltag sein müssen. Deshalb passen wir uns dir an: Unsere Pflegeberatung bieten wir auch als Videoberatung an – falls ein Treffen vor Ort mal nicht möglich sein sollte. Dafür benötigst du nur einen Laptop/PC, ein Tablet oder Smartphone mit „Google Chrome“ (Android) oder „Safari“ (iOS).

Nimm gerne mit uns Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren:

0214 32296-4929

pflegeberatung@pronovabkk.de