Zahnersatz im Ausland

Wir beteiligen uns an den Kosten für deinen Zahnersatz im Ausland. Hier erfährst du alles über die Voraussetzungen und den Ablauf.

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Wir beteiligen uns an den Kosten für deinen Zahnersatz im Ausland. Hier erfährst du alles über die Voraussetzungen und den Ablauf.

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So bekommst du Zuschuss für Zahnersatz im Ausland

Wenn die Kronen, Brücken und Prothesen bei deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt zu teuer sind, kann es sich lohnen, die Zahnbehandlung im Ausland zu machen. Gut zu wissen: Einen Teil der Kosten, den sog. Festzuschuss, bekommst du von uns zurück. Hier findest du alles über die Voraussetzungen, damit sich deine Pronova BKK an den Kosten beteiligt.

So funktioniert die Kostenerstattung im Ausland

Bei der Anfertigung von Zahnersatz im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten müssen die deutschen Antragsvorschriften eingehalten werden. Das bedeutet: Der Heil- und Kostenplan muss vor der Behandlung von der Pronova BKK genehmigt werden. Art, Umfang und Kosten des geplanten Zahnersatzes müssen dabei einwandfrei zu erkennen sein.

Bei der Anfertigung von Zahnersatz im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten muss der Heil- und Kostenplan vor der Behandlung von uns genehmigt werden.

Wichtig: Bei fremdsprachigen Heil- und Kostenplänen benötigen wir auch eine detaillierte Übersetzung.

Damit du finanzielle Unterstützung bekommst, ist die Vorlage von übersetzten und quittierten Rechnungen sehr wichtig. Für den erhöhten Aufwand werden bei der Erstattung 5 % Verwaltungskosten abgezogen. In den Rechnungen müssen Honorarkosten, die Material- und Laborkosten und ein Befund des gesamten Gebisses gesondert ausgewiesen sein.

Information

Hinweis für die Behandlung in der Türkei:

Für Zahnersatz, der in der Türkei angefertigt wurde, erfolgt die Erstattung nach der türkischen Tarifkostentabelle. Diese Beträge liegen weit unter den deutschen Festzuschüssen. Ein Beispiel: Für eine Vollgusskrone aus Metall und ohne Verblendung liegt der Zuschuss nach türkischer Tabelle bei 22 €. Der Zuschuss in Deutschland bzw. im EU-Ausland beträgt ca. 203 €.

Achtung bei Nachbesserungen und Gewährleistung

Unter medizinischen Gesichtspunkten ist grundsätzlich eine wohnortnahe Zahnbehandlung sinnvoll. So können eventuell notwendige Vor- und Nachbehandlungen sorgfältig und ohne Zeitdruck erfolgen. Bei Komplikationen solltest du außerdem die zuständige Praxis schnell aufsuchen können, was bei einer Behandlung im Ausland nicht ohne weiteres möglich ist. Sprich deshalb bitte vor Beginn der Behandlung unbedingt über die Möglichkeit von Nachbesserungen mit deiner Zahnärztin oder deinem Zahnarzt. Deine Pronova BKK berät dich gerne.

Für Zahnersatzbehandlungen im europäischen Ausland und in Abkommensstaaten gelten die Gewährleistungsregeln des jeweiligen Landes. Das bedeutet, dass eine deutsche Praxis nicht verpflichtet ist, einen im Ausland gefertigten Zahnersatz kostenfrei nachzubessern. Eine Behandlung erfolgt also nur in akuten Notfällen. Bitte kläre deshalb vor Behandlungsbeginn mit der ausländischen Zahnärztin bzw. dem ausländischen Zahnarzt, ob sie oder er eine Garantie von mindestens 2 Jahren gibt. Lass dir dies bitte schriftlich bestätigen.

Wichtig zu wissen: Wenn du den Gewährleistungsanspruch im Ausland nicht durchsetzen kannst, musst du die in Deutschland anfallenden Nachbehandlungskosten allein tragen. Ruf uns deshalb vor der Zahnersatzbehandlung im Ausland bitte unbedingt an. Gerne beraten wir dich persönlich und ausführlich zu allen Fragen.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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