Ombudsperson des Medizinischen Dienstes

Die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes hilft dir bei Beschwerden über die Begutachtung oder wenn du andere Hinweise geben möchtest.

Die unabhängige Ombudsperson des Medizinischen Dienstes hilft dir bei Beschwerden über die Begutachtung oder wenn du andere Hinweise geben möchtest.

Was ist der Medizinische Dienst (MD)?

Der Medizinische Dienst (MD) als medizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegerischen Fragen und ist regional tätig. Das bedeutet, dass jeweils ein Medizinischer Dienst für alle Krankenkassen in seiner Region zuständig ist. Die regionale Zuständigkeit des Medizinischen Dienstes sowie die entsprechenden Kontaktdaten findest du auf der Webseite des Medizinischen Dienstes.

Wann kann ich mich an die Ombudsperson wenden?

Jeder MD bestellt eine unabhängige Ombudsperson, die bei Beschwerden über den Ablauf der Begutachtung hinzugezogen werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn es zu Unregelmäßigkeiten während der Begutachtung gekommen ist oder wenn du andere Hinweise im Zusammenhang mit der Begutachtung geben möchtest.

Durch die Ombudsperson soll die Transparenz und die Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste sowie die Patientenrechte und die Rechte pflegebedürftiger Personen weiter gestärkt werden. Ziel ist es, durch die Ombudsstelle eventuelle Unregelmäßigkeiten aufzudecken und mögliche systematische Fehlentwicklungen im Medizinischen Dienst zu verhindern.

Wie finde ich die Ombudsperson, die für mich zuständig ist?

Deine Beschwerde richtest du direkt an die Ombudsperson des Medizinischen Dienstes in deinem Bundesland. Derzeit haben noch nicht alle Medizinischen Dienste eine Ombudsperson bestellt. In diesen Fällen besteht dann bedauerlicherweise auch noch keine Möglichkeit der Kontaktaufnahme.

Die Kontaktdaten der aktuell bestellten Ombudspersonen findest du auch auf der Website des Medizinischen Dienstes.

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