Zuzahlungsrechner – Serviceangebot
Zuzahlungsrechner
Der Zuzahlungsrechner hilft dir, deine persönliche Belastungsgrenze für medizinische Leistungen herauszufinden. Gib einfach deine Daten unten ein und schon weißt du Bescheid.
Die Zuzahlungen auf einen Blick:
Das sind die Zuzahlungen, die für das Erreichen der Belastungsgrenze und eine evtl. Befreiung berücksichtigt werden:
Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Beispiele:
- Ein Medikament kostet 20 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro
- Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent vom Preis, also 7,50 Euro
- Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Maximalanteil von 10 Euro begrenzt
Hinweis:
Mehrkosten, die über den Festbetrag der Verordnung hinausgehen, muss der Versicherte selbst bezahlen.
Kosten für Verordnungen, die auf dem sog. Grünen Rezept erfolgen, muss der Versicherte ebenfalls selbst tragen. Das Grüne Rezept dient dazu, dem Patienten mitzuteilen, dass die Anwendung des Medikamentes zwar medizinisch geboten ist, die Kosten jedoch nicht von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Außerdem kann es als Beleg für eine "außergewöhnliche Belastung" bei der Einkommensteuererklärung verwendet werden.
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Beispiel:
Wenn z. B. auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für dieses Rezept und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.
Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In keinem Fall mehr als die Kosten des Mittels.
Ausnahme:
Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausnahme:
Keine Zuzahlung bei teilstationärer und ambulanter Krankenhausbehandlung
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, zusammen mit einer Krankenhausbehandlung jedoch nur für insgesamt 28 Tage im Kalenderjahr.
Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.
Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten pro Tag sowie 10 Euro je Verordnung, begrenzt auf 28 Kalendertage pro Kalenderjahr.
Hinweis:
Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Zuzahlung je Kalendertag in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro; maximal nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Zuzahlung entfällt für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Ausnahme:
Die Zuzahlung entfällt für Haushaltshilfen aus Anlass von Schwangerschaft und Entbindung.
Hast du noch Fragen zum Thema Zuzahlungen? Dann kontaktiere uns doch per Telefon oder Chat.
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Tel.: 0441 925138-4949
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Der Rechner dient lediglich als Arbeitshilfe, für eine eventuelle Befreiung wende dich bitte an deine Krankenkasse.