Wie funktioniert die Befreiung von Zuzahlungen?
Für die meisten Arzneimittel bzw. Medikamente sieht die Gesetzgebung eine Zuzahlung durch die Versicherten vor. Diese beträgt in der Regel je Leistung mindestens 5 und max. 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, entfällt eine Zuzahlung.
Die Summe aller Zuzahlungen darf jedoch maximal 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen betragen. Bei chronischen und schwerwiegenden Erkrankungen liegt diese Grenze bei 1 %. Sobald sie erreicht ist, kannst du dich von den Zuzahlungen befreien lassen. Das bedeutet, dass du in dem Jahr, für das die Befreiung gilt, keine weiteren Kosten trägst. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr brauchen keine Zuzahlungen zu leisten. Eine Ausnahme bildet hier die Zuzahlung für Fahrtkosten.
Bitte sende uns für die Prüfung einen Antrag, deine Einkommensnachweise eines ganzen Jahres und die Quittungen deiner gezahlten Leistungen zu. Wenn du in der Rente bist, reicht uns dein aktueller Rentenbescheid.
Schon gewusst? Als besonderen Service kannst du dich bei deiner Pronova BKK mit einer Vorauszahlung schnell und unkompliziert von Zuzahlungen befreien lassen. Du erhältst dann von uns einen Befreiungsausweis für das ganze Jahr und brauchst keine Quittungen zu sammeln. Sende uns dafür einfach deine Unterlagen per Post zu, gebe sie im Service-Center ab oder reiche sie bequem über unser Online-Service-Center ein.
Warst du bereits im Vorjahr befreit, senden wir dir im laufenden Jahr von Mitte September bis Mitte November automatisch ein Schreiben zu, in dem wir dir die Möglichkeit der Vorauszahlung anbieten. So kannst du wieder ganz leicht im Voraus für das kommende Jahr zahlen. Deinen Befreiungsausweis schicken wir dir vor Beginn des neuen Jahres zu. Super praktisch!
Hast du kein Schreiben erhalten oder willst das 1. Mal an der Vorauszahlung teilnehmen? Melde dich gerne telefonisch unter 0621 53391-1000. Wir kümmern uns gerne darum.