Beitrags­bemessuns­grenzen (BBG)

Alles auf einen Blick: Erhalte hier eine Übersicht der Grenzwerte für die Versicherungen. 

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Grenzwerte 

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu dem die verschiedenen Bereiche der Sozialversicherung berechnet werden. Verdienst du z. B. über 6.000 € brutto, wird bei der Krankenversicherung maximal bis zur Grenze von 5.175 € berechnet.

Krankenversicherung / Pflegeversicherung  Grenzwert (monatlich) 
Bundesweit  5.175 € 

Rentenversicherung / Arbeitslosenversicherung 
Grenzwert (monatlich) 
Alte Bundesländer  7.550 € 
Neue Bundesländer   7.450 € 

Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE)
der Krankenversicherung
Grenzwert (jährlich) 
Bundesweit   69.300 € 

Besondere* Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE)  
der Krankenversicherung 
Grenzwert (jährlich) 
Bundesweit   62.100 € 

*Versicherungspflichtgrenze für Personen, die bis zum 31.12.2002 privat versichert waren

Geringfügigkeit / Minijob   Grenzwert (monatlich) 
Bundesweit  538 € 

Geringverdiener  Grenzwert (monatlich) 
Bundesweit  325 € 
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