Wahltarif Krankengeld: Dein Plus an finanzieller Sicherheit

Speziell für hauptberuflich Selbstständige, Künstler*innen sowie für Arbeitnehmende, die regelmäßig weniger als 1 Woche beschäftigt sind, ist dieser Tarif die richtige Wahl. Wir bieten dir 3 Tarifoptionen: Standard, Stationär oder für Künstler*innen und Publizist*innen. 

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Speziell für hauptberuflich Selbstständige, Künstler*innen sowie für Arbeitnehmende, die regelmäßig weniger als 1 Woche beschäftigt sind, ist dieser Tarif die richtige Wahl. Wir bieten dir 3 Tarifoptionen: Standard, Stationär oder für Künstler*innen und Publizist*innen. 

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Deine Vorteile

1

Selbst bestimmen 

Die Höhe kannst du abhängig von deinem Einkommen selbst bestimmen. 

2

Absicherung 

Im Krankheitsfall schließt du die finanzielle Lücke mit einer Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.

3

Persönliche Beratung

Wir stehen dir bei allen Fragen gerne zur Seite und beraten dich individuell.

Bei Krankheit finanziell gut abgesichert 

Wenn du hauptberuflich Selbstständige bzw. Selbst­ständiger, Künstler*in oder unständig für weniger als 1 Woche beschäftigt bist, empfehlen wir dir diese Wahltarife. Im Krankheitsfall schließt du so als Ergänzung zum gesetzlichen Kranken­geld die finanzielle Lücke im Krankheitsfall. Der Vorteil: Bis dein gesetzliches Krankengeld gezahlt wird, gerätst du nicht zusätzlich unter Druck. Hier erhältst du einen Überblick zu allen 3 Tarifoptionen.

Krankengeld: Das gilt für alle 3 Tarif­optionen

Die Höhe deines Krankengeldes kannst du abhängig von deinem Einkommen selbst bestimmen. Es ist in 5 €-Schritten zwischen 30 € und 90 € staffelbar. Wenn du z. B. als Selbstständige oder Selbstständiger ein Krankengeld von über 30 € wählst, darf das Tarifkrankengeld nicht mehr als 70 % deines durchschnittlichen monatlichen Einkommens bzw. Entgelts betragen.

Deine Prämienzahlung ist monatlich im Voraus fällig – bis spätestens zum 5. Tag eines Monats. Wenn du gerade Tarifkrankengeld beziehst, besteht im Wahltarif Prämienfreiheit.

Voraussetzung für diesen Wahltarif ist, dass du das gesetzliche Krankengeld gewählt hast. 

Prämienzahlung 

Je 5 € Krankengeld zahlst du eine monatliche Prämie von 2,50 €. Beispiel: Für 30 € Tarifkrankengeld zahlst du 15 € Prämie. 

Ab wann du Tarifkrankengeld erhältst 

  • Ab dem 22. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit
  • Ab dem 22. Tag der stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, die durch deine Pronova BKK bezahlt wird.

Das Tarifkrankengeld wird maximal bis zum 42. Krankheitstag bezahlt. Ab dem 43. Tag bist du dann über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.  

Der Höchstanspruch auf Tarifkrankengeld beträgt maximal 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Der Zeitraum von 3 Jahren beginnt mit deiner Teilnahme am Wahltarif. 

Wann du dein vorzeitiges Krankengeld erhältst 

Super praktisch für Selbstständige: Falls du vor dem 22. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit vollstationär im Krankenhaus behandelt werden musst, erhältst du dein Krankengeld schon ab dem 1. Tag der Aufnahme in der Klinik. Der Höchstanspruch beträgt in diesem Fall maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Dieser Anspruch wird nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Tarifkrankengeldes angerechnet. 

Diesen Wahltarif kannst du separat oder in Verbindung mit dem gesetzlichen Krankengeld wählen. 

Prämienzahlung  

Je 5 € Krankengeld zahlst du eine monatliche Prämie von 0,80 €. Beispiel: Für 30 € Tarifkrankengeld zahlst du 4,80 € Prämie. 

Ab wann du Tarifkrankengeld erhältst 

Bei dieser Tarifoption hast du ab dem 1. Tag deiner vollstationären Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus Anspruch auf Tarifkrankengeld. 

  • Wenn gesetzliches Krankengeld gewählt wurde, hast du maximal bis zum 42. Tag Anspruch auf Tarifkrankengeld. 
  • Ansonsten für maximal 12 Wochen.

Der Höchstanspruch auf Tarifkrankengeld beträgt hier maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Der Zeitraum von 3 Jahren beginnt mit deiner Teilnahme am Wahltarif. 

Voraussetzung für diesen Wahltarif ist eine versicherungspflichtige Mitgliedschaft nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). 

Prämienzahlung 

Je 5 € Krankengeld zahlst du eine monatliche Prämie von 1,95 €. Beispiel: Für 30 € Tarifkrankengeld zahlst du 11,70 € Prämie. 

Ab wann du Tarifkrankengeld erhältst 

  • Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit 
  • Ab dem 15. Tag deiner stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung, die durch deine Pronova BKK bezahlt wird.

Das Tarifkrankengeld wird maximal bis zum 42. Krankheitstag bezahlt. Ab dem 43. Tag bist du dann über das gesetzliche Krankengeld abgesichert. 

Der Höchstanspruch auf Tarifkrankengeld beträgt maximal 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Der Zeitraum von 3 Jahren beginnt mit deiner Teilnahme am Wahltarif.

Wann du dein vorzeitiges Krankengeld erhältst 

Super praktisch für Selbstständige: Falls du vor dem 15. Tag deiner Arbeitsunfähigkeit vollstationär im Krankenhaus behandelt werden musst, erhältst du das Krankengeld schon ab dem 1. Tag der Aufnahme in der Klinik.  

Der Höchstanspruch beträgt hier maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Dieser Anspruch wird nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Tarifkrankengeldes angerechnet.

Beitragsfreiheit 

Eine Beitragsfreiheit zur Krankenversicherung besteht, wenn das gewählte Tarifkrankengeld mindestens 50 % des Betrages entspricht, der nach § 47 SGB V als Brutto-Krankengeld zu zahlen wäre. Weitergehende Informationen kannst du den §§ 26 bis 26c unserer Satzung entnehmen. 

Icon für Wahltarife

Persönliche Beratung zum Wahltarif

Passt dieser Wahltarif zu dir? Das beantworten wir dir ruckzuck: Ruf unsere Expert*innen gerne an oder sende uns eine E-Mail:

0621 53391-4932

wahltarife@pronovabkk.de