Häusliche Krankenpflege

Gerade wenn es dir nicht so gut geht, ist es schön, in den eigenen 4 Wänden zu sein. Damit du in deiner gewohnten Umgebung bleiben kannst, unterstützen wir dich bei der Krankenpflege in deinem Zuhause und übernehmen die Kosten.

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Gerade wenn es dir nicht so gut geht, ist es schön, in den eigenen 4 Wänden zu sein. Damit du in deiner gewohnten Umgebung bleiben kannst, unterstützen wir dich bei der Krankenpflege in deinem Zuhause und übernehmen die Kosten.

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Häusliche Krankenpflege

So helfen wir dir bei der häuslichen Krankenpflege

Wenn du z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt auf Hilfe angewiesen bist, kannst du dich auf deine Pronova BKK verlassen. Wir übernehmen für dich die Kosten deiner häuslichen Krankenpflege durch einen Vertrags-Pflegedienst. Deine häusliche Krankenpflege umfasst die Behandlungspflege (z. B. Medikamentengabe, Injektionen), die Grundpflege (z. B. waschen und anziehen) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. das Einkaufen von Lebensmitteln und Alltagsgegenständen). Voraussetzung ist, dass häusliche Krankenpflege erforderlich ist, um eine Krankenhausbehandlung zu vermeiden, abzukürzen oder um das Ziel deiner ärztlichen Behandlung zu sichern. Eine weitere Voraussetzung ist, dass keine andere im Haushalt lebende Person die Aufgaben übernehmen kann.

Zuzahlung

Ab einem Alter von 18 Jahren beteiligst du dich mit einer Zuzahlung an den Kosten. Diese beträgt 10 % der Kosten pro Tag, an dem die häusliche Krankenpflege stattfindet. Deine Zuzahlung ist auf die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme je Jahr begrenzt – danach übernehmen wir 100 % der Kosten. Dein Eigenanteil pro Verordnung beträgt 10 €

Antrag auf häusliche Krankenpflege stellen

Für deine häusliche Krankenpflege brauchst du als Erstes eine ärztliche Verordnung deiner behandelnden Ärztin oder deines behandelnden Arztes. Nimm dann Kontakt mit deinem gewählten Pflegedienst auf. Dieser ergänzt die Rückseite der Verordnung und reicht die von dir unterschriebene Verordnung bei uns ein. Sofern die Leistungsvoraussetzungen erfüllt sind, erteilen wir dem Pflegedienst eine Kostenzusage. Die Abrechnung erfolgt direkt mit deiner Pronova BKK.

Kurzzeitpflege für den Übergang

Reicht die häusliche Krankenpflege bei schwerer Krankheit nicht aus oder verschlechtert sich der Zustand schnell, übernehmen wir für einen Übergangszeitraum die Kosten für eine Kurzzeitpflege. Dies gilt nur, wenn zuvor keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde. Die Verschlechterung des Zustandes bezieht sich insbesondere auf den Zeitraum nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung. 

Die Leistung kann in zugelassenen Einrichtungen der Kurzzeitpflege für längstens 8 Wochen bis zu einem maximalen Betrag von 1.774 € beansprucht werden. Dies gilt für die pflegebedingten Aufwendungen, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.

Phone circle

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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