Entlastungsbetrag: so leicht geht‘s
Wir erstatten dir die Kosten, das geht ganz einfach: Lege uns die entsprechenden Rechnungen von Pflegediensten oder anderen zugelassenen Leistungserbringenden vor. Dazu gehören u. a.:
- Eigenanteile bei der Tagespflege und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege
- Leistungen ambulanter Pflegedienste – z. B. wenn diese bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Betreuung unterstützen
- Teilnahme an Demenz-Cafés
- Leistungen durch anerkannte Nachbarschaftshelfer*innen (je nach Bundesland unterscheiden sich die gesetzlichen Grundlagen und Entlastungsbeträge, in manchen Bundesländern ist die Nachbarschaftshilfe leider nicht anerkannt – wir beraten dich hierzu gerne persönlich)
Mehr Infos zu anerkannten Unterstützungsangeboten erhältst du bei den jeweiligen Leistungsanbietenden oder direkt bei uns. Eine Alternative ist der BKK Pflegefinder: Hier kannst du online leicht nach Angeboten suchen.
Schon gewusst? Wir unterstützen dich und pflegende Angehörige zudem kostenfrei mit einer Pflegeberatung sowie Pflegekursen und Pflegeschulungen.