Rooming-in

Dein Kind muss ins Krankenhaus? Das ist häufig eine ungewohnte und beängstigende Situation. Damit dein Kind nicht alleine sein muss, übernimmt deine Pronova BKK die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus über Nacht. 

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Dein Kind muss ins Krankenhaus? Das ist häufig eine ungewohnte und beängstigende Situation. Damit dein Kind nicht alleine sein muss, übernimmt deine Pronova BKK die Kosten für eine Begleitperson im Krankenhaus über Nacht. 

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Was ist Rooming-in?

Wenn dein Kind ins Krankenhaus muss, ist dies für dich als Elternteil eine schwierige Situation. Sicherlich möchtest du dann bei deinem Kind sein. Auch die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) empfiehlt, dass ein Elternteil mit seinem Kind im Krankenhaus bleibt. Der Grund: Gerade kleinere Kinder verstehen es nicht, wenn sie allein gelassen werden. Während des Aufenthalts ist es wichtig, dass Kinder Unterstützung von ihren Bezugspersonen bekommen. Viele Krankenhäuser bieten deshalb die Möglichkeit, dass die Mutter oder der Vater als Begleitperson mit im Krankenhaus aufgenommen werden kann. Dies wird Rooming-in genannt. Dazu werden z. B. spezielle Zimmer angeboten, in denen das Kind zusammen mit einem Elternteil untergebracht wird. Deine Pronova BKK steht dir in dieser Situation zur Seite.

Kostenübernahme durch uns

Gute Pflege und Fürsorge sind für den Heilungsprozess von besonderer Bedeutung. Das ist uns wichtig. Da Kinder durch die gewohnte und beruhigende Nähe der Eltern Stress und Ängste abbauen, stehen sie nicht unter zusätzlicher psychischer Belastung, was den Genesungsprozess fördert. Oft können Kinder dadurch das Krankenhaus auch schneller wieder verlassen – ein Vorteil für alle Beteiligten.

Die Kostenübernahme für das Rooming-in trägt deine Pronova BKK für dich. Voraussetzung: die medizinische Notwendigkeit liegt vor. Eine Altersbegrenzung für dein Kind gibt es dabei nicht.

Wenn dein Kind nicht älter als 12 ist und du durch die Mitaufnahme nicht zur Arbeit kannst und dein Entgelt nicht weitergezahlt wird, hast du Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Lass dir deine stationäre Mitaufnahme dafür durch deine Krankenhausärzt*innen bestätigen.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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