Kinderkrankengeld beantragen

Die Gesundheit deines Kindes ist uns wichtig: Wenn dein Kind krank ist und du als betreuender Elternteil nicht zur Arbeit gehen kannst, unterstützen wir dich mit Kinderkrankengeld. Wie du den Antrag stellst und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du hier.

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Die Gesundheit deines Kindes ist uns wichtig: Wenn dein Kind krank ist und du als betreuender Elternteil nicht zur Arbeit gehen kannst, unterstützen wir dich mit Kinderkrankengeld. Wie du den Antrag stellst und welche Voraussetzungen gelten, erfährst du hier.

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Wann du Kinder­krankengeld erhältst

Wenn dein Kind krank ist und du deshalb nicht arbeiten kannst, helfen wir dir, damit du dich voll auf die Betreuung konzentrieren kannst. Dir stehen je Kind jährlich 15 Arbeitstage zu, bei mehreren Kindern sogar bis zu 35 Arbeitstage.

Die Tage sind auch auf deine Partnerin bzw. deinen Partner über­tragbar (wenn sie erziehender Elternteil sind). Ihr könnt je nach Situation entscheiden, wie es für euch am besten ist.

Eine Ausnahme gibt es: Wenn du alleinerziehend bist, erhöht sich die Betreuungszeit auf 30 Arbeitstage pro Kind, bei mehreren Kindern bis zu 70 Arbeitstage.

Darüber hinaus gelten bei der Betreuung und Pflege schwerstkranker Kinder oder wenn dein Kind ins Krankenhaus muss und du mit aufgenommen wirst, bei der Bezugsdauer andere Vorgaben.

Diese Voraussetzungen müssen für Kinderkrankengeld erfüllt sein:

  • Dein Kind ist gesetzlich krankenversichert und nicht älter als 12 Jahre.
  • In deinem Haushalt kann gerade niemand außer dir dein Kind betreuen.

Höhe des Kinder­krankengeldes

Für Arbeitnehmer*innen
Wir überweisen dir ein Kinderkrankengeld in Höhe von 90 % deines ausgefallenen Nettoverdienstes (bis zur Beitrags­bemessungs­grenze). Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung angerechnet, wenn du dort versichert bist.

Solltest du in den letzten 12 Monaten vor dem Bezug Einmal­zahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) erhalten haben, berechnet sich dein Krankengeld aus 100 % des ausgefallenen Nettoverdienstes. Wichtig: Das Kinderkrankengeld darf 70 % der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigen.

Für Selbstständige
Du bist mit Anspruch auf Krankengeld versichert? Dann berechnet sich dein Kinderkrankengeld aus 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt. Davon werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherung in Abzug gebracht, wenn du dort versichert bist. Wichtig: Über das tatsächlich ausgefallene Arbeitseinkommen brauchen wir einen Nachweis. Dies kann z. B. eine betriebswirtschaftliche Auswertung sein.

So beantragst du Kinder­kranken­geld

Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir eine ärztliche Bescheinigung aus, wenn dein Kind betreut werden soll. Im unteren Teil der Rückseite findet sich der Antrag für das Kinderkrankengeld. Bitte fülle diesen aus und schicke ihn an uns. Oder stelle deinen Antrag ganz leicht und bequem über unsere App.

Sende bitte auch eine Kopie an deine Arbeitgeberin bzw. deinen Arbeitgebender. Sobald der Antrag bei uns eingeht, setzen wir uns mit diesen in Verbindung, um weitere Daten zu erfragen. Dies kann z. B. eine Frage zum Einkommen der letzten 12 Monate sein.

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Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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