Zuzahlungs­rechner

Der Zuzahlungsrechner hilft herauszufinden, wie hoch die individuelle Grenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen ist. Einfach Daten eingeben und Zuzahlungen berechnen lassen. Sollte die Belastungsgrenze erreicht sein, sind Zuzahlungsbefreiungen möglich.
Der Zuzahlungsrechner hilft herauszufinden, wie hoch die individuelle Grenze für Zuzahlungen bei medizinischen Leistungen ist. Einfach Daten eingeben und Zuzahlungen berechnen lassen. Sollte die Belastungsgrenze erreicht sein, sind Zuzahlungsbefreiungen möglich.

Wer muss Zuzahlungen leisten?

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden von den Versicherten für die meisten medizinischen Leistungen Zuzahlungen erhoben. Ausnahme sind Kinder unter 18 Jahren. Sie sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Fahrkosten und Zahnersatz.

Grundsätzlich beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 % (chronisch Kranke 1 %) der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Familien erhalten entsprechende „Familienabschläge“. Alle Zuzahlungen (außer bei Zahnersatz) werden für das Erreichen dieser Belastungsgrenze berücksichtigt. Die geleisteten Zuzahlungen sind durch entsprechende Quittungen nachzuweisen. Haben Versicherte ihre Belastungsgrenze erreicht, sind sie von weiteren Zuzahlungen befreit.

Wichtiger Hinweis

Dieser Rechner dient lediglich als unverbindliche Orientierungshilfe und Orientiergungsgröße und stellt keine verbindliche Berechnung, Rechts- oder Sozialberatung dar. Trotz sorgfältiger Programmierung und Aktualisierung der gesetzlichen Vorgaben kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität des berechneten Ergebnisses keine Gewähr oder Haftung übernommen werden. Aus der Nutzung dieses Rechners oder dessen Ergebnissen können keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Zuzahlungen berechnen

Super easy: Nachstehende Fragen beantworten und die persönliche Belastungsgrenze ermitteln. Der Rechner liefert dabei nur eine Prognose, die nicht rechtlich bindend ist.

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