Ambulante Pflege

Viele Menschen sind im Alter auf Hilfe angewiesen. Am liebsten möchte man dabei im gewohnten Umfeld bleiben. Um diesen Wunsch zu ermöglichen, bietet sich die ambulante Pflege an. Gut, dass wir dich mit zahlreichen Angeboten unterstützen.

Zum Inhalt springen

Viele Menschen sind im Alter auf Hilfe angewiesen. Am liebsten möchte man dabei im gewohnten Umfeld bleiben. Um diesen Wunsch zu ermöglichen, bietet sich die ambulante Pflege an. Gut, dass wir dich mit zahlreichen Angeboten unterstützen.

Zum Inhalt springen

So helfen wir bei ambulanter Pflege

Ob du einen Pflegedienst in Anspruch nimmst oder dich von einer Pflegeperson pflegen lässt, liegt ganz bei dir und deiner individuellen Situation. Fest steht: Wir unterstützen dich dabei, in deiner vertrauten Umgebung zu bleiben. In diesem Fall spricht man von ambulanter oder auch häuslicher Pflege. Dir stehen 3 Varianten offen:

  • Pflegegeld: Pflege durch eine oder mehrere private Pflegepersonen
  • Pflegesachleistung: Pflege durch einen Pflegedienst
  • Kombination aus beiden Leistungen: Pflege durch einen Pflegedienst und private Pflegepersonen

Wichtig zu wissen: Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Unabhängig davon steht Pflegebedürftigen oder Pflegepersonen monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € zu. Diesen gibt es schon ab Pflegegrad 1.

Pflegegeld

Übernehmen deine Angehörigen, Nachbarn oder Freunde die Pflege, erhältst du als pflegebedürftige Person Pflegegeld. Dir steht es frei, das Pflegegeld als Anerkennung an deine Pflegeperson weiterzugeben. Das Pflegegeld wird monatlich im Voraus, für den nachfolgenden Monat, ausgezahlt. Die Leistungsbeträge sind ebenfalls nach Pflegegraden gestaffelt, angefangen bei Pflegegrad 2. Dies sind die monatlichen Höchstbeträge:

  • 332 € bei Pflegegrad 2
  • 573 € bei Pflegegrad 3
  • 765 € bei Pflegegrad 4
  • 947 € bei Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen und Kombinationsleistung

Von Pflegesachleistung spricht man, wenn du als pflegebedürftige Person durch einen Pflegedienst gepflegt wirst. Zu den Leistungen zählen körpernahe Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung. Der Umfang der Versorgung richtet sich nach deinen individuellen Wünschen und Bedürfnissen. Dein Pflegedienst rechnet die Leistungen direkt mit deiner Pronova BKK-Pflegekasse ab. Die Leistungsbeträge sind nach Pflegegraden gestaffelt, angefangen bei Pflegegrad 2. Dies sind die monatlichen Höchstbeträge:

  • 761 € bei Pflegegrad 2
  • 1.432 € bei Pflegegrad 3
  • 1.768 € bei Pflegegrad 4
  • 2.200 € bei Pflegegrad 5

Aus dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung ergibt sich die sogenannte Kombinationsleistung aus privater und ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst. Schöpfst du deinen Anspruch auf Pflegesachleistungen vom Pflegedienst nicht voll aus, zahlen wir dir in jedem Fall ein anteiliges Pflegegeld. Das anteilige Pflegegeld wird errechnet und ausgezahlt, sobald uns die Rechnung deines Pflegedienstes vorliegt. Schöpfst du die Pflegesachleistungen voll aus, entfällt das Pflegegeld.

Beispielrechnung bei Pflegegrad 2: Der Höchstbetrag für Pflegesachleistungen beträgt 761 €, der des Pflegegeldes 332 €. Werden in einem Monat 60 % der Pflegesachleistungen vom Pflegedienst genutzt, bleiben 40 % Pflegegeld übrig. Als pflegebedürftige Person erhält man in diesem Fall anteilig das Pflegegeld in Höhe von 132,80 €.

Hinweis: Erbringt dein Pflegedienst keine pflegerischen Leistungen, handelt es sich nicht um eine Kombinationsleistung. Zu pflegerischen Leistungen gehören z. B. die Unterstützung beim Duschen, Waschen oder Anziehen. Stellt beispielsweise dein Pflegedienst nur Medikamente oder hilft beim An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe, werden Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbracht. Diese werden von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt verordnet. Die Kosten übernimmt deine Pronova BKK-Pflegekasse und dein Pflegegeld erhältst du in diesem Fall wie beschrieben. Für manche Verordnungen fällt ggf. eine Eigenbeteiligung an. Übrigens: Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von Zuzahlungen möglich.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

Chat