Aktuelle Informationen aus deiner Pflegekasse

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzgebende Änderungen für die Pflegeversicherung beschlossen. Dadurch profitierst du von besseren Pflegeleistungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt für dich zusammengestellt.

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Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) hat der Gesetzgebende Änderungen für die Pflegeversicherung beschlossen. Dadurch profitierst du von besseren Pflegeleistungen. Die wichtigsten Änderungen haben wir kompakt für dich zusammengestellt.

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Pronova BKK

Gute Nachrichten bei stationären Pflegeleistungen

Mehr Geld für Kurzzeitpflege
Das Budget deiner Kurzzeitpflege wurde auf 1.774 € angehoben. Wenn du dich zusätzlich für den Übertrag aus der Verhinderungspflege entscheidest, stehen dir im Jahr 3.386 € zur Verfügung.

Wir unterstützen dich bei vollstationären Pflegeleistungen
Deine Pronova BKK kann dich nun unterstützen, wenn du in einer vollstationären Pflegeeinrichtung lebst. Als deine Pflegeversicherung beteiligen wir uns am einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Diese Kosten musstest du früher selbst tragen.

Die Höhe deines Zuschusses richtet sich nach dem Zeitpunkt, seit wann du vollstationäre Pflegeleistungen beziehst. Und, wichtig zu wissen, sie ist unabhängig vom Pflegegrad. Die Rechnung ist leicht: Je länger du in stationärer Pflege betreut wirst, desto höher ist der Zuschuss deiner Pflegeversicherung zum Eigenanteil.

Hier ein Überblick unserer Beteiligung am EEE nach Dauer der stationären Pflege / des Leistungsbezugs:

  • Bis einschließlich 12 Monaten: 5 %
  • Mehr als 12 Monate: 25 %
  • Mehr als 24 Monate: 45 %
  • Mehr als 36 Monate: 70 %

Du profitierst dank der neuen Regelung auch finanziell. Der Besitzstand wurde zwar ersatzlos gestrichen – durch den höheren Zuschuss zum EEE bist du aber besser abgesichert.

Erhöhung deiner ambulanten Pflegeleistungen

Du wirst von einem Pflegedienst im Rahmen der Grundpflege unterstützt? Auch dann haben wir gute Nachrichten: Auf Wunsch kannst du mehr Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Das maximale monatliche Budget wurde angehoben. Dies richtet sich weiterhin nach der Einstufung deines Pflegegrades. Die Höhe des Pflegegeldes bleibt unverändert.

Hier ein Überblick der aktuellen Beträge:

  • 724 € bei Pflegegrad 2
  • 1.363 € bei Pflegegrad 3
  • 1.693 € bei Pflegegrad 4
  • 2.095 € bei Pflegegrad 5

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de

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