Krankenversicherung für Selbstständige

Zuverlässige Krankenversicherungen für Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer sind das A und O. Hier bist du richtig: Wir unterstützen dich, damit du unbesorgt deine Ziele verfolgen kannst. Erfahre alles über unsere freiwillige Krankenversicherung und die zahlreichen Zusatzleistungen.

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Zuverlässige Krankenversicherungen für Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer sind das A und O. Hier bist du richtig: Wir unterstützen dich, damit du unbesorgt deine Ziele verfolgen kannst. Erfahre alles über unsere freiwillige Krankenversicherung und die zahlreichen Zusatzleistungen.

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Unsere Krankenversicherung für Selbstständige

Wenn du dich hauptberuflich selbstständig machst, kannst du dich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) versichern lassen, wenn du zuletzt in einer gesetzlichen Krankenversicherung warst. Der Vorteil: Du kannst deine Familienmitglieder kostenlos mitversichern. Zudem bietet dir deine Pronova BKK Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes, eine individuelle Gesundheitsberatung und einen Bonus für die ganze Familie. Wir sind an deiner Seite, damit du dich vollkommen auf deine Selbstständigkeit konzentrieren kannst.

Beiträge und Informationen im Überblick

Die Beiträge für deine Krankenversicherung, inkl. der Pflegeversicherung, berechnen sich nach beitragspflichtigen Einnahmen. Durch die Gesetzgebung ist eine Mindest- und eine Höchstgrenze der Einkünfte festgelegt, die bei der Berechnung berücksichtigt werden. Die Mindestbemessungsgrundlage beträgt ab dem 01.01.2024 1.178,33 € im Monat. Wichtig zu wissen: Solltest du weniger verdienen, wird dein Beitrag auch nach dieser Grundlage berechnet. Die Höchstbemessungsgrenze liegt bei 5.175 € (auch Beitragsbemessungsgrenze genannt). Ab dieser Summe bleibt jeder weitere € deines Einkommens beitragsfrei.

Grundsätzlich werden zur Beitragsberechnung alle Einnahmen herangezogen, mit denen du als Selbstständige bzw. Selbstständiger deinen Lebensunterhalt verdienst. Dazu gehören z. B.:

  • Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit
  • Miet- und Zinseinnahmen
  • Einnahmen aus Kapitalanlagen

Regelungen für Gründerinnen und Gründer

Bei der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit ist meist nicht bekannt, wie hoch die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit sein werden. Zudem kann für das Jahr der Tätigkeitsaufnahme, aus dem die Höhe des Arbeitseinkommens errechnet wird, noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegen. Die erste Beitragseinstufung erfolgt daher meist vorläufig. Der Beitrag wird unter Vorbehalt anhand deiner Einnahmenschätzung und unter Berücksichtigung der Mindestbemessungsgrundlage vorgenommen. Die endgültige Beitragsfestsetzung erfolgt dann nach Vorlage des Einkommensteuerbescheides für das Jahr, in dem du deine selbständige Tätigkeit aufgenommen hast.

Geringere Beitragsberechnung

Die Beiträge werden für deine Krankenversicherung als Selbstständige bzw. Selbstständiger immer nach dem Einkommensteuerbescheid für das entsprechende Beitragsjahr festgesetzt. Gleichzeitig dient der aktuelle Steuerbescheid für die vorläufige Festsetzung deiner zukünftigen Beiträge.

Es ist daher möglich, dass du Beiträge zahlst, die nicht mehr deiner aktuellen Einkommenssituation entsprechen. Zeigst du uns einen Steuervorauszahlungsbescheid, der ein um mindestens 25 % geringeres Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit als dein Steuerbescheid aufweist, finden wir eine Lösung: Wir können deine laufenden Beiträge vorläufig anhand des Steuervorauszahlungsbescheides festsetzen.

Du übst diese Tätigkeit im Haupterwerb aus? Dann kannst du jetzt profitieren und zur Absicherung gegen einen möglichen Einkommensausfall durch Krankheit den gesetzlichen Krankengeldanspruch wählen. Wenn du dir unsicher bist, prüfen wir für dich, ob du als hauptberuflich selbstständig giltst.

Phone circle

Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

0621 53391-1000

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