Unser Bonus Gesund leben und eine Prämie erhalten

Deine Gesundheit ist dir wichtig und du bist sportlich aktiv? Super! Lass dich dafür mit unserem Bonus belohnen. Bestell dir einfach unser Bonusheft oder lad dir ruckzuck unsere App runter. Teilnehmen, Bonus sammeln, abschicken – fertig!

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Pronova BKK Bonus
Deine Gesundheit ist dir wichtig und du bist sportlich aktiv? Super! Lass dich dafür mit unserem Bonus belohnen. Bestell dir einfach unser Bonusheft oder lad dir ruckzuck unsere App runter. Teilnehmen, Bonus sammeln, abschicken – fertig!

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Bis zu 170 € Prämie mit unserem Bonus

Du kümmerst dich um deine Gesundheitsvorsorge, gehst regelmäßig zur Zahnkontrolle, nutzt die empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen? Vielleicht bist du auch regelmäßig sportlich unterwegs? Perfekt, dann solltest du direkt am Bonusprogramm deiner Krankenkasse teilnehmen! Bei deiner Pronova BKK geht Bonus so: Wenn du dich aktiv für deine Gesundheit einsetzt, belohnen wir dich mit einer attraktiven Prämie von bis zu 170 €. Egal, ob du eher auf ärztliche Vorsorge setzt oder dich für Sport begeisterst. Am Ende profitierst du mit unserem Bonus doppelt – für deine Gesundheit und deinen Geldbeutel. 

Deine Bonusprämie kannst du unter anderem für individuelle Leistungen nutzen. Dazu gehört z. B. eine professionelle Zahnreinigung oder das Fitness-Studio.

Aktivitäten für deinen Vorsorge-Bonus 

Je erfüllter Vorsorge-Maßnahme erhöht sich dein Bonus. Und schon ab der ersten Aktivität bekommst du Geld: 

  • 10 € pro Jahr für die erste erfüllte Vorsorge-Maßnahme 
  • + 20 € pro Jahr für die zweite 
  • + 30 € pro Jahr für die dritte 
  • + 10 € pro Jahr für jede weitere  

Mit diesen Aktivitäten sicherst du dir deinen Vorsorge-Bonus: 

So leicht, so gut: Der Aktiv-Bonus 

Unabhängig vom Vorsorge-Bonus belohnen wir dich mit 40 € Aktiv-Bonus pro Jahr, wenn du regelmäßig sportlich aktiv bist – z. B. im Fitness-Studio oder im Sportverein. Auch die Teilnahme an einem zertifizierten Gesundheitskurs zur Bewegungs- oder Entspannungsförderung, gesunder Ernährung oder Suchtprävention zählt als Aktiv-Maßnahme. 

Und wenn du zum 1. Mal an unserem Bonusprogramm teilnimmst oder nach mind. 5 Jahren wieder dabei bist, geben wir dir einmalig zum Aktiv-Bonus 50 € für deinen Neustart in ein gesünderes Leben dazu. So leicht geht Bonus bei deiner Krankenkasse.

Let's go: So sammelst du deinen Bonus 

Du hast 2 Möglichkeiten, deine Aktivitäten im Bonusprogramm zu dokumentieren: 

1. Smart und easy sammeln: die Pronova BKK-App 

Lade dir einfach unsere kostenlose App auf dein Smartphone, registriere dich und schon kannst du durchstarten. Mit unserer smarten App kannst du Untersuchungen ruckzuck eintragen, Nachweise fotografieren und direkt hochladen. Sobald du für dich deine Nachweissammlung abgeschlossen hast, kannst du deinen Bonus direkt auszahlen lassen. 

Jetzt kostenlos im Google Play Store oder im App Store downloaden. 

2. Klassisch sammeln: das Bonusheft in Papierform 

Du hast es lieber klassisch? Dann schicken wir dir gerne dein persönliches Bonusheft in Papierform zu. Du kannst es unter der Telefonnummer 0621 53391-4945 bestellen oder hier unser Formular nutzen. 

Bonusheft online bestellen 

Fülle einfach das untenstehende Formular vollständig aus und wir schicken dir dein Bonusheft so schnell wie möglich zu.

Voraussetzung ist selbstverständlich, dass du bei der Pronova BKK versichert bist, vom Bonus (mit deiner Familie) profitieren und das Bonusheft zugesendet haben möchtest. 

Fragen und Antworten zum Bonus

Hier haben wir dir die häufigsten Fragen und Antworten zu unserem Bonus zusammengestellt:

Fragen zur Teilnahme am Bonus

Alle Versicherten der Pronova BKK mit Leistungsanspruch – unabhängig vom Alter – können von unserem Bonus profitieren.

Das Alter spielt keine Rolle – jeder erhält sein eigenes Bonusheft. Egal, ob Baby oder Senior. Für jeden sind passende Gesundheits-Aktivitäten dabei.

Nutze ganz einfach unsere App oder bestell dein persönliches Bonusheft in Papierformat telefonisch unter 0621 53391-4945. Du kannst auch direkt unser Bestellformular auf dieser Seite ausfüllen.

Wir sind gerne für dich da. Ruf uns einfach an – wir haben extra ein Bonus-Telefon eingerichtet. Unser Team beantwortet deine Fragen rund um unseren Bonus unter 0621 53391-4945. Alternativ kannst du uns auch eine E-Mail an service@pronovabkk.de schicken.

Fragen zu den Bonus-Prämien

Gib dein Bonusheft in Papierformat gerne ab, sobald du deine Aktivitätensammlung für dich abgeschlossen hast. Füll dafür dein Bonusheft vollständig aus und gib es in einem unserer Service-Center vor Ort ab. Oder schicke dein Heft an die folgende Adresse: 

Pronova BKK 
Stichwort: Bonusprogramm 
67082 Ludwigshafen

Wenn du die Pronova BKK-App nutzt, kannst du bei Abschluss deiner Aktivitätensammlung die Auszahlung direkt in der App anfordern.

Unser Bonusprogramm ist sehr beliebt – und viele unserer Kund*innen geben ihre Bonushefte erfahrungsgemäß im Dezember oder Januar ab. Bitte hab deshalb ein wenig Geduld, falls es in diesem Zeitraum etwas länger dauern sollte. Wir kümmern uns so schnell wie möglich.

Sonstige Fragen

Wie das Programm funktioniert, mit welchen Gesundheits-Aktivitäten du dir deinen Bonus sichern kannst und was es zu beachten gibt, findest auf dieser Seite. 

Solltest du noch Fragen haben, die offen geblieben sind, ruf uns einfach an. Wir sind gerne für dich da: 0621 53391-4945.

Manche Arztpraxen verlangen für die Bestätigung von Gesundheits-Aktivitäten in Bonusheften eine Gebühr. Dies ist die sogenannte „Stempelgebühr", die wir nicht erstatten. Unser Tipp: Lass dir deine Gesundheits-Aktivität direkt nach der Behandlung oder mindestens im gleichen Quartal abstempeln, dann ist der Stempel für dich kostenlos. Diese Regelung basiert auf dem „Bundesmantelvertrag Ärzte".

Seit dem 01.01.2010 können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes besser von der Steuer abgesetzt werden. Deine gezahlten Beiträge werden als „Vorsorgeaufwendungen“ von dir zu versteuernden Einkommen abgezogen und verringern deine Steuerlast. Prämien aus Bonusprogrammen gelten als „Beitragserstattung“ und reduzieren somit die vorher genannten Vorsorgeaufwendungen. Der Bundesfinanzhof entschied in einem Urteil vom 01.06.2016 (X R 17/159), dass Bonuszahlungen für privat finanzierte Gesundheitsmaßnahmen nicht als Beitragserstattung zu werten seien. Alle weiteren Auszahlungen sind auf Basis der Steuer-Identifikationsnummer des Mitglieds an die zuständige Finanzbehörde zu melden. Wir nehmen die Meldung entsprechend deiner eingereichten Aktivitäten differenziert vor. Die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden gilt im Rahmen der Teilnahme am Prämienprogramm als erteilt. Auskünfte zu möglichen steuerlichen Auswirkungen erhältst du bei deinem Finanzamt oder einem Steuerberatungsbüro. Hintergrundinformationen findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen.

Teilnahmebedingungen Bonus, gültig seit 01.01.2022

  • Du kannst 1x pro Jahr an dem Bonusprogramm der Pronova BKK teilnehmen.
  • Die Bonushöhe pro versicherter Person ergibt sich für den Vorsorge-Bonus aus der Anzahl der persönlich im Bonusjahr durchgeführten Vorsorge-Aktivitäten aus dem Maßnahmenkatalog: 
    10 € pro Jahr für die 1. erfüllte Vorsorge-Maßnahme 
    + 20 € pro Jahr für die 2. Maßnahme
    + 30 € pro Jahr für die 3. Maßnahme
    + 10 € pro Jahr für jede weitere.
  • Die Bonushöhe pro versicherter Person für den Aktiv-Bonus beträgt 40 € im Jahr. Voraussetzung für die Aktiv-Bonuszahlung ist, dass du persönlich im Bonusjahr eine Aktiv-Maßnahme erfüllst. Mehr erfüllte Aktiv-Maßnahmen erhöhen den Bonus nicht. 
  • Wenn du in den letzten 5 Jahren an keinem Bonusprogramm der Pronova BKK teilgenommen hast, kannst du zusätzlich zum Aktiv-Bonus den einmaligen Starter-Bonus von 50 € erhalten. 
  • Die Auszahlung des Vorsorge-, Aktiv- und Starter-Bonus für das Bonusjahr erfolgt nur auf Antrag. Erfolgt kein Antrag, werden die Aktivitäten nicht für das nächste Bonusjahr angerechnet. 
  • Der Nachweis über die erfüllten Aktivitäten ist in geeigneter Form zu erbringen. Die Prüfung der Angaben behält sich die Pronova BKK vor. 
  • Die von der Pronova BKK nach § 284 Absatz 1 SGB V rechtmäßig erhobenen und gespeicherten versichertenbezogenen Daten dürfen im erforderlichen Umfang verarbeitet werden. 
  • Voraussetzung für die Auszahlung eines Bonus ist, dass du bei der Pronova BKK versichert bist. 
  • Das Bürgerentlastungsgesetz verpflichtet die Pronova BKK, Bonuszahlungen auf Basis der Steuer-ID des Mitglieds an das Finanzamt zu melden. Die Einwilligung zur Datenübermittlung an die Finanzbehörden gilt bei Teilnahme am Bonusprogramm als erteilt. Weitere allgemeine Informationen zum Bürgerentlastungsgesetz findest du auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen
  • Die Pronova BKK behält sich das Recht vor, jederzeit die Aktion zu verändern, ohne dass Einspruch eingelegt werden kann. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

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