UN Women Deutschland schätzt, dass jede 3. Frau in Deutschland mind. 1x in ihrem Leben Gewalt erfahren hat.
Eine Studie des Robert Koch-Instituts zeigt: 35 % der Frauen in Deutschland haben seit ihrem 15. Geburtstag körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt. Die Übergriffe gingen überwiegend von aktuellen oder ehemaligen Partner*innen aus.
Die 2022 erschienene Befragung „Paargewalt in Deutschland“ des Bundesfamilienministeriums erwähnt, dass 11 % der befragten Frauen in Deutschland von ökonomischer Gewalt betroffen sind. Das heißt, ihr Zugang zu Ressourcen wird eingeschränkt, etwa indem verhindert wird, dass sie einen Job außerhalb des Hauses annehmen. Die digitale Gewalt gegenüber Frauen nahm um 25 % zu.
Neues Gewalthilfegesetzt ab 2032
Ab dem 01.01.2032 haben gewaltbetroffene Frauen erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Das bedeutet, dass sie unabhängig von ihrem Wohnort kostenlos Schutz- und Beratungseinrichtungen nutzen können. Dafür sollen deutschlandweit Hilfssysteme ausgebaut, besser vernetzt und spezialisiert werden. Zudem soll vermehrt auf Prävention, also Täter*innen- und Öffentlichkeitsarbeit gesetzt werden. Trans-, intergeschlechtliche und nicht-binäre Personen sind von diesem Gesetz ausgeschlossen.