Tod und Vorsorge: Welche Vorbereitungen du treffen kannst

Über den eigenen Tod denkt kaum jemand gern nach. Dabei ist es wichtig, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Das sichert nicht nur dich ab, sondern hilft auch deinen Angehörigen durch die Zeit der Trauer.

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Über den eigenen Tod denkt kaum jemand gern nach. Dabei ist es wichtig, schon zu Lebzeiten vorzusorgen. Das sichert nicht nur dich ab, sondern hilft auch deinen Angehörigen durch die Zeit der Trauer.

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Vorsorge: Wie bereite ich mich auf den Tod vor?

Früher oder später kommen wir alle in Kontakt mit dem Tod. Wenn du schon einmal einen geliebten Menschen verloren hast, weißt du, in welchen emotionalen Ausnahmezustand Trauer uns versetzen kann. Der Alltag gerät aus den Fugen, und der Schmerz, die Wut und das Unverständnis lassen kaum mehr Platz für das Leben. Ob der Tod völlig unerwartet eintritt oder sich schon länger angekündigt hat und sich wie eine Erlösung anfühlt – für Angehörige ist er immer eine Herausforderung.

Müssen Angehörige Entscheidungen über lebensverlängernde Maßnahmen treffen oder sich um die Beerdigung und den Nachlass kümmern, ist das eine riesengroße Verantwortung und Last. Von vielen sind die Aufgaben kaum zu bewältigen. Erleichterung verschafft es, wenn frühzeitig vorgesorgt wurde. Was du tun kannst, um deine Angelegenheiten vor deinem Tod zu regeln und um deine Angehörigen nach deinem Tod zu entlasten, erfährst du hier.

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Vollmachten auf einen Blick

Vorsorgevollmacht: Du bestimmst, wer im Bedarfsfall deine rechtlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten regelt.

Betreuungsvollmacht: Du legst fest, wer bei Bedarf deine rechtliche Betreuung übernimmt. Ein Betreuungsgericht entscheidet, wann sie in Kraft tritt und ob die vorgeschlagene Betreuungsperson geeignet ist.

Bankvollmacht: Mit einer Kontovollmacht übergibst du deine Bankgeschäfte an eine Vertrauensperson.

Patientenverfügung: Mit einer Patientenverfügung regelst du deine medizinische Versorgung für den Fall, dass du nicht mehr in der Lage bist, deine Wünsche zu äußern.

Vollmachten

Eine Vollmacht berechtigt eine Vertrauensperson dazu, bestimmte Angelegenheiten in deinem Namen zu regeln. Das gilt nicht nur im Todesfall. Es gibt Situationen, in denen Menschen (vorübergehend) nicht in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen. Meist ungeplant und unvorhersehbar. Mit einer Vollmacht bist du für diesen Fall abgesichert.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst du eine oder mehrere Personen, die im Bedarfsfall deine rechtlichen, medizinischen und finanziellen Angelegenheiten regelt oder regeln. Dies gilt im Falle einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder wenn im Alter die geistigen Fähigkeiten nachlassen. Du legst dabei fest, ob die Vollmacht für alle deine Angelegenheiten gilt oder nur für bestimmte Aufgaben und Entscheidungen. Die Vorsorgevollmacht tritt in Kraft, sobald du diese von dir festgelegten Aufgaben nicht mehr selbst erledigen kannst. Hast du keine Vorsorgevollmacht, wird das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuerin oder einen gesetzlichen Betreuer für dich festlegen.

In diesen Bereichen kannst du dich u. a. durch eine*n Bevollmächtigte*n vertreten lassen:

  • Vermögenssorge
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht (Wohnort)
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Vertretung vor Gericht
  • Post

Eine wirksame Vollmacht kann jede volljährige geschäftsfähige Person erteilen. Der bevollmächtigten Person solltest du uneingeschränkt vertrauen. Im Ernstfall wirst du nicht mehr in der Lage sein zu überprüfen, ob in deinem Sinne gehandelt wird. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, eine Vorsorgevollmacht immer schriftlich zu erteilen. In manchen Fällen ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig, z. B. bei Immobilienübertragungen. Im besten Fall unterschreiben die Bevollmächtigten ebenso die Urkunde wie du selbst.

Nimm dir Zeit für die Entscheidung und sprich vorher mit Freund*innen und Familienangehörigen darüber, denen du vertraust. Eine Vorsorgevollmacht kann auch mehreren Personen erteilt werden. Du allein entscheidest, wer dich in welchen Angelegenheiten vertritt. Im Zweifel kannst du dir anwaltlichen oder notariellen Rat einholen.

Betreuungsvollmacht

Mit einer Betreuungsvollmacht, auch Betreuungsverfügung genannt, legst du fest, wer bei Bedarf deine rechtliche Betreuung übernimmt. Anders als eine Vorsorgevollmacht tritt die Betreuungsverfügung nicht sofort in Kraft. Zunächst muss ein Betreuungsgericht entscheiden, ob eine Betreuung notwendig und ob die von dir vorgeschlagene Betreuungsperson geeignet ist. Wie das Gericht entscheidet, kannst du mit deiner Betreuungsvollmacht lenken. Das Betreuungsgericht darf von deinem Vorschlag nur abweichen, wenn deine Wunschperson als Betreuer*in ungeeignet ist.

Folgendes kannst du in deiner Betreuungsvollmacht schriftlich festhalten:

  • Wer soll deine Betreuung übernehmen – und wer nicht?
  • Worauf soll besonders geachtet werden? Möchtest du z. B. lieber im Pflegeheim wohnen oder zu Hause alt werden?
  • Wer soll deine Finanzen verwalten?
  • Welche Aufgaben soll deine Betreuungsperson erledigen – und welche nicht?
  • Wie soll bei bestimmten medizinischen Angelegenheiten entschieden werden?

Bankvollmachten

Mit einer Kontovollmacht übergibst du deine Bankgeschäfte an eine Vertrauensperson. Sie kann Teil deiner Vorsorgevollmacht sein. Es gibt 3 Arten:

  • Transmortale Vollmacht: zeitlich unbegrenzt, beginnt zu Lebzeiten und gilt über den Tod hinaus, erleichtert die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
  • Prämortale Bankvollmacht: zeitlich begrenzt, gilt ausschließlich zu Lebzeiten, kann bei mehreren Erb*innen Erbstreitigkeiten verhindern
  • Postmortale Bankvollmacht: gilt nach dem Tod, zu Lebzeiten bleibt die volle Kontrolle über deine Bankgeschäfte bestehen, erleichtert Erb*innen das Aufteilen des Erbes

Auch eine Kontovollmacht solltest du schriftlich erteilen. Eine Alternative für Paare, Eheleute und Wohngemeinschaften ist das Gemeinschaftskonto.

Antrag Kreis

Wer kann meine Angelegenheiten übernehmen?

Vertraue ich der Person uneingeschränkt?

Akzeptiert die Person meine Wünsche, auch wenn sie anderer Meinung ist oder andere Vorstellungen hat?

Hat die Person Zeit, meine Angelegenheiten zu übernehmen, ist sie belastbar genug?

Steht für die Person mein Wohl an erster Stelle? Wird sie immer in meinem Sinne entscheiden?

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung kannst du deine medizinische Versorgung regeln. Sie tritt in Kraft, wenn du nicht mehr in der Lage bist, deine Wünsche zu äußern. So kannst du im Vorfeld festlegen, ob im Ernstfall bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Dazu gehören Untersuchungen, Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe.

Zunächst entscheidest du, für welche Situationen die Patientenverfügung gelten soll: z. B im unmittelbaren Sterbeprozess, im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit oder infolge einer Gehirnschädigung.

Darauf folgt die Entscheidung über die ärztlichen Maßnahmen: z. B. lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung sowie künstliche Beatmung.

Lass dich ärztlich beraten und entscheide dann, welche Variante die richtige für dich ist. Beim Bundesministerium für Justiz kannst du dir ein Formular mit Textbausteinen herunterladen.

Erbe und Testament

Wird im Todesfall kein Testament hinterlassen, tritt die gesetzlich vorgesehene Erbfolge ein. An 1. Stelle stehen Ehepartner*innen, gefolgt von den Kindern. Gibt es keine Nachkommen, rücken je nach Verwandtschaftsgrad andere Angehörige nach.

Entspricht das nicht deinen Wünschen, kannst du ein Testament aufsetzen. Ein Testament empfiehlt sich auch, wenn du ein größeres Vermögen oder ein Unternehmen hinterlässt. Das Testament muss von dir handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, inklusive Zeit- und Ortsangabe. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament machen. In diesem Fall sind die Unterschriften von beiden Eheleuten notwendig. Über Erbschaftssteuer und Freibeträge kannst du dich beim Bundesministerium der Justiz und einer spezialisierten Anwältin oder einem spezialisierten Anwalt informieren.

Digitales Erbe und Kennwörter

Auch Benutzerkonten bei Online-Diensten gehen auf deine Erb*innen über. Für deinen digitalen Nachlass gilt, wie für deinen restlichen Nachlass, das Erbrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Das heißt aber nicht, dass die Online-Dienste dazu verpflichtet sind, deinen Erb*innen Zugriff zu deinen Konten zu verschaffen oder diese auf Anfrage zu löschen.

Tipp: Erstelle eine Liste aller Nutzernamen und Kennwörter. So können deine Konten, Accounts und Profile zeitnah und ohne Probleme gekündigt oder gelöscht werden. Möchtest du deinen digitalen Nachlass einer bestimmten Person anvertrauen, solltest du das in deinem Testament festhalten.

Bestattungsvorsorge

Mit der Planung deiner Bestattung nimmst du deinen Angehörigen in einer emotionalen Ausnahmesituation eine große Last von den Schultern.

Daran solltest du bei der Beerdigungsplanung u. a. denken:

  • Wie wird deine Bestattung finanziert?
  • Möchtest du eine Feuer-, See-, Wald-, Baum- oder Erdbestattung?
  • Auf welchem Friedhof oder in welchem Friedwald möchtest du beigesetzt werden?
  • Bei einer Feuerbestattung: Soll deine Urne in einem Kolumbarium, also einer überirdischen Grabkammer, oder in einem Urnengrab beigesetzt werden?
  • Bei einer Erdbestattung: Möchtest du in einem Reihengrab oder einem Wahlgrab beigesetzt werden? Ein Reihengrab wird vom Friedhof zugewiesen, die Lage eines Wahlgrabs kannst du selbst aussuchen.
  • Wie soll deine Trauerfeier gestaltet werden?

Besonders die Finanzierung einer Beisetzung kann Hinterbliebene zusätzlich belasten. Um vorzusorgen, kannst du z. B. eine einmalige Einlage in einen Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag einzahlen oder eine Sterbegeldversicherung abschließen, die in Raten angespart wird. Lass dich dazu in einem Bestattungsunternehmen beraten.

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Mit dem Tarif ProVorsorge der Pronova Privat Zusatzversicherung regelst du wichtige Dinge schon heute – und sicherst deine Hinterbliebenen ab.

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