Haushaltshilfe

Wenn du dich gerade aus gesundheitlichen Gründen nicht um deine Kinder und deinen Haushalt kümmern kannst, helfen wir dir. Wir beteiligen uns an den Kosten und finden eine schnelle Lösung.

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Wenn du dich gerade aus gesundheitlichen Gründen nicht um deine Kinder und deinen Haushalt kümmern kannst, helfen wir dir. Wir beteiligen uns an den Kosten und finden eine schnelle Lösung.

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Wir unterstützen dich bei der Haushaltshilfe

Wenn du als Elternteil krank wirst oder eine Operation hast, kann die Versorgung deines Kindes nicht oder nur eingeschränkt möglich sein. Die Pronova BKK ist in solchen Fällen an deiner Seite und unterstützt dich. Aber auch, wenn kein Kind im Haushalt lebt und du auf Hilfe angewiesen bist, beteiligen wir uns an den Kosten einer Haushaltshilfe.

Voraussetzungen für die Haushaltshilfe

Um die Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen, gibt es 2 Voraussetzungen:

  • Du versorgst ein Kind bzw. Kinder, die unter 12 sind oder durch eine Behinderung Hilfe benötigen.
  • Es lebt niemand in deinem Haushalt, der für dich einspringen bzw. den Haushalt weiterführen kann.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kannst du für folgende Situationen eine Hilfe für Zuhause beantragen:

  • Du musst ins Krankenhaus.
  • Du nimmst an einer ambulanten oder stationären Reha-Maßnahme deiner Pronova BKK teil.
  • Du erhältst häusliche Krankenpflege.
  • Du musst dein anderes Kind ins Krankenhaus begleiten.

Wichtig zu wissen: Bei Krankenhausaufenthalten und ambulanten bzw. stationären Reha-Maßnahmen hat deine Pronova BKK die Altersgrenze zu versorgender Kinder bis zum letzten Tag des 13. Lebensjahres erhöht. Zudem stellen wir dir auch eine Haushaltshilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden und zur Entbindung, wenn die Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe ebenfalls erfüllt sind.

Dauer deiner Haushaltshilfe

Deine Haushaltshilfe wird für maximal 4 Wochen für dich da sein. Wenn du ein Kind hast, das mit im Haushalt lebt und bei Beginn der Haushaltshilfe unter 12 Jahren ist oder durch eine Behinderung eingeschränkt ist, verlängert sich der Anspruch von 4 Wochen auf maximal 26 Wochen.

Diese Kosten übernehmen wir

Wir übernehmen die Kosten von bis zu 11 € pro Stunde für Betreuungspersonen – das liegt über dem üblichen Erstattungsbetrag anderer Kassen. Betreuungspersonen sind z. B. vertraute Personen oder Nachbar*innen.

Die zweite Variante ist eine Kostenhilfe. Wenn z. B. das nicht erkrankte Elternteil Urlaub nimmt, um die Betreuung eines Kindes zu übernehmen, unterstützen wir beim Nettoverdienstausfall mit maximal 11 € pro Stunde und 88 € täglich. Springen Verwandte und Verschwägerte bis zum 2. Grad ein, z. B. Eltern, Geschwister oder Schwiegereltern, erhalten diese ebenfalls eine Erstattung ihres Verdienstausfalls und der entstandenen Fahrtkosten. Dieser beträgt maximal 88 € pro Tag.

Stehen dir keine Betreuungspersonen zur Verfügung, können wir die Kosten für die Unterbringung deiner Kinder außerhalb des eigenen Haushaltes übernehmen. Dazu gehören z. B. Kindertagesstätten.

Außerdem arbeiten wir mit vielen caritativen Einrichtungen und Organisationen zusammen, die Haushaltshilfen beschäftigen. Hierzu zählen z. B. Träger*innen der freien Wohlfahrtspflege, private Unternehmen oder Sozialstationen der Gemeinden. Die Haushaltshilfe kommt dann nach Hause und rechnet die Kosten dafür direkt mit uns ab. Die Zuzahlung zahlst du anschließend direkt an die Pronova BKK. Wichtig zu wissen: Bitte wende dich immer an uns, bevor du einen Auftrag zur Haushaltshilfe erteilst. Wir unterstützen dich auch gerne bei der Suche einer geeigneten Institution.

Eigenanteil für deine Haushaltshilfe

Bei der Kostenübernahme ist von der Gesetzgebung eine Eigenbeteiligung vorgesehen. Sie beträgt mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag. Wenn du die Haushaltshilfe aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach einer Entbindung benötigst, musst du nichts zuzahlen.

Übrigens: Du kannst dich auch von Zuzahlungen befreien lassen, wenn diese über deiner jährlichen Belastungsgrenze liegen. Wir zeigen dir, wie diese berechnet wird und wie du die Befreiung beantragen kannst.

Antrag auf Haushaltshilfe: so geht‘s

Achte darauf, dass du den Antrag auf Kostenübernahme unbedingt an uns stellst, bevor deine Haushaltshilfe beginnt. Wenn du also absehen kannst, dass du z. B. durch einen geplanten Krankenhausaufhalt Hilfe benötigen wirst, wende dich an deine Pronova BKK – wir sind für dich da.

Wichtig ist, dass du den Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit deiner ärztlichen Bescheinigung abgibst. In dieser muss deine Ärztin bzw. dein Arzt die Dauer der Haushaltshilfe bestätigen. Den Antrag sowie die Bescheinigung findest du bei uns als Download:

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Fragen hierzu? Wir sind ruckzuck für dich da.

Kontaktiere uns gerne bei Fragen oder für eine persönliche Beratung durch unsere Expert*innen. Das geht ganz leicht: Ruf uns an, schreib uns eine E-Mail oder chatte mit uns.

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service@pronovabkk.de

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