So helfen wir dir bei Sehschwäche

Millionen Deutsche tragen im Alltag Sehhilfen wie z. B. eine Brille. Um den Durchblick zu behalten, unterstützen wir dich. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Zum Inhalt springen

Millionen Deutsche tragen im Alltag Sehhilfen wie z. B. eine Brille. Um den Durchblick zu behalten, unterstützen wir dich. Wir haben hier die wichtigsten Informationen für dich zusammengefasst.

Zum Inhalt springen

Regelmäßig die Sehkraft checken

Um Augenerkrankungen wirksam zu therapieren, ist es wichtig, sie frühzeitig zu erkennen. Wir empfehlen dir deshalb einen regelmäßigen Check. Denn ähnlich wie beim Gehör findet eine Minderung der Sehkraft eher schleichend statt. Umso wichtiger ist die Vorsorge. Ebenso wie die Schwerhörigkeit kann eine starke Sehschwäche den Alltag einschränken. Eine bedarfsgerechte Sehhilfe optimiert deine Sehfähigkeit und bedeutet ein großes Stück Lebensqualität. Dabei unterstützen wir dich.

Hilfsmittel für Sehhilfen: Kosten­übernahme

Du benötigst eine Brille? Kein Problem: Wir übernehmen für die Grundversorgung die Kosten zu 100 %. Dafür musst du nicht in Vorkasse gehen, die Leistung wird direkt über Leistungserbringende abgerechnet. Dies können z. B. Augenoptiker*innen sein. In diesen Fällen übernehmen wir die Kosten für Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe:

  • Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, wenn eine Fehlsichtigkeit vorliegt.
  • Wenn die Fehlsichtigkeit 6,25 Dioptrien oder mehr beträgt oder die Hornhautverkrümmung 4,25 Dioptrien oder mehr beträgt.
  • Wenn beide Augen schwer sehbeeinträchtigt sind – von einer schweren Sehbeeinträchtigung spricht man, wenn auf dem besseren Auge trotz Brille oder Kontaktlinsen eine maximale Sehschärfe von 30 % erreicht wird.

Für die Kostenübernahme deiner Kontaktlinsen müssen darüber hinaus weitere medizinische Voraussetzungen erfüllt sein (z. B. Kurz- oder Weitsichtigkeit ab 8,0 Dioptrien). Bitte lass dies in deiner Augenarztpraxis prüfen. Ebenso ist ein Zuschuss für Leselupen möglich.

Therapeutische Sehhilfen beantragen

Zudem gibt es therapeutische Sehhilfen, die bei speziellen medizinischen Voraussetzungen verordnet werden können. Dazu gehören unter anderem:

  • Einäugigkeit
  • Prismen (z. B. bei Doppelbildern)
  • Kantenfilter (z. B. bei Albinismus oder Retinitis Pigmentosa)
  • Keratokonuslinsen (bei krankhafter Veränderung der Hornhaut oder bei Keratoplastik)

Sehhilfe erhalten

So gehst du vor, um deine Brille zu erhalten:

  • Besuch deine augenärztliche Praxis und sprich dazu am besten direkt deine Augenärztin oder deinen Augenarzt an.
  • Lass dir bei vorhandener Indikation eine kassenärztliche Verordnung mit einer Diagnose deiner Augenarztpraxis ausstellen.
  • Mit der Verordnung gehst du zu einer unserer Vertragspartnerinnen bzw. einem unserer Vertragspartner. Diese rechnen den Anteil, den wir übernehmen, direkt mit uns ab.
  • Übrigens: Ein Hilfsmittel-Rezept (umgangssprachlich rosa Rezept) ist 28 Tage gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also die Versorgung beginnen. Das bedeutet, du musst dich in dieser Zeit an einen Leistungserbringer wenden oder das Rezept oder einen Antrag bei uns einreichen. Ist der Zeitraum überschritten, ist eine Neuausstellung der Verordnung durch deine Ärztin bzw. deinen Arzt erforderlich.

Unsere Vertragspartner*innen haben die Berechtigung, unsere Versicherten zu versorgen. Die richtige oder den richtigen findest du in unserer digitalen Vertragspartnersuche.

Wir sind ebenfalls für dich da: Wir nennen dir lieferberechtigte Fachgeschäfte. Bitte beachte, dass deine Versorgung mit Sehhilfen ausschließlich über unsere bewährten Vertragspartner*innen erfolgen kann. Nur so sind eine gleichbleibend hohe Versorgungs­qualität und die Kostenübernahme gesichert.

Deine Kosten für Sehhilfen

Sofern du nicht zuzahlungsbefreit bist, beträgt die gesetzliche Zuzahlung 5 € bis maximal 10 €.

Darüber hinaus zahlst du nur selbst dazu, wenn du dich bei Brillengläsern oder Kontaktlinsen für eine höherwertige Ausführung entscheidest. Dazu gehören z. B. eine Entspiegelung sowie besonders gehärtete oder dünnere Gläser. Die Brillenfassung zählt nicht zu den Leistungen gesetzlicher Krankenkassen. Wenn du eine Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrille benötigst, wende dich bitte direkt an deinen Arbeitgebenden.

Pronova Privat Zusatzversicherung

Wir empfehlen dir eine Zusatzversicherung, wenn du dich dauerhaft für Kosten deiner Sehhilfen absichern möchtest, die über die Vertragspreise hinausgehen. Dies ist ganz leicht über das mehrfach ausgezeichnete Leistungsangebot der Pronova Privat Zusatzversicherung möglich. Zusammen mit unserem Kooperationspartner Best Advice finden wir eine Lösung, die genau auf deine Bedürfnisse passt.

Für weitere Fragen rund um die Pronova Privat Zusatzversicherung erreichst du die Best Advice unter der Nummer 0221 90-17400 oder per E-Mail unter service@pronovaprivat.de.

Broschueren-Download

Schon gewusst?

In unserer Broschüre „Seh- und Hörhilfen" findest du ebenfalls die wichtigsten Informationen zu Sehhilfen. Hier findest du ruckzuck die Broschüre:

Telefon mit Kreis

Fragen zu den Themen? Wir sind ruckzuck für dich da.

Nimm einfach Kontakt zu uns auf, telefonisch, per E-Mail oder über unsere App (Registrierung als Mitglied erforderlich).

0621 53391-1000

service@pronovabkk.de