Voraussetzung für Pflegehilfsmittel
Pflegehilfsmittel erleichtern Pflegebedürftigen und Pflegepersonen den Alltag. Deshalb übernimmt deine Pronova BKK-Pflegekasse die Kosten für verbrauchbare Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel. Voraussetzung ist, dass sie die Pflege erleichtern, die Beschwerden lindern oder eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen.
Zu Pflegehilfsmitteln zählen z. B. Flächen- und Händedesinfektionsmittel sowie Einmalhandschuhe. Sie sind zum Verbrauch für private Pflegepersonen (pflegende Angehörige) bestimmt. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören z. B. Hausnotrufsysteme, Pflegebetten oder Urinflaschen. Hierfür beteiligen wir uns mit einer monatlichen Überweisung an deine Leistungserbringerin bzw. deinen Leistungserbringer.