Krankenversicherung für Studierende, Azubis und Schüler*innen

Du bist grade dabei, beruflich durchzustarten, zu studieren oder bist noch Schüler*in: Wir haben in jedem Fall eine Lösung, die genau auf dich und dein Leben zugeschnitten ist. Erfahre alles über unsere Absicherung und vielfachen Zusatzleistungen.

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Du bist grade dabei, beruflich durchzustarten, zu studieren oder bist noch Schüler*in: Wir haben in jedem Fall eine Lösung, die genau auf dich und dein Leben zugeschnitten ist. Erfahre alles über unsere Absicherung und vielfachen Zusatzleistungen.

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Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten, Azubis, Schülerinnen und Schüler 

Egal, ob du dich grade auf dein Berufsleben vorbereitest oder schon dabei bist, durchzustarten: Wir sind an deiner Seite, damit du dich ganz auf deine berufliche Zukunft konzentrieren kannst.

Du bist grade dabei, im Berufsleben durchzustarten? Super! Wir sind deine persönliche Krankenkasse, die sich für dich um alles weitere kümmert: 

Deine neue Mitgliedschaft 

Gut zu wissen: Dafür, dass du gesund lebst und dich fit hältst, möchtest du auch belohnt werden? Das sehen wir genau so! Während deiner Ausbildung kannst du mit unserem Wahltarif Young bis zu 150 € Prämie im Jahr erhalten.  

Nimm zudem unseren Bonus wahr und profitiere ruckzuck von zahlreichen Leistungen – wie z. B. unserer Beitragsrückerstattung.

Hier siehst du die Beiträge zur Krankenversicherung im Überblick:

Art des Beitrags  Prozentsatz 
Allgemein für Versicherte mit Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung bei Krankheit  14,6 % 
Ermäßigt für Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld 14 % 
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz  1,7 % 
Zusatzbeitragssatz deiner Pronova BKK 1,8 % 
Pflegeversicherung  3,4 % 
Pflegeversicherung inkl. Beitragszuschlag für Kinderlose von 0,60 %, ausgenommen sind Versicherte, die vor dem 01.01.1940 geboren oder das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben sowie Wehr- und Zivildienstleistende und Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II.
Wenn du mindestens 2 Kinder unter 25 Jahre hast, wird es günstiger für dich. Die genauen Beitragssätze dazu findest du in unseren Infos zur Pflegeversicherung.
4 % 
Rentenversicherung  18,6 % 
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 

Dein Studium wird eine spannende Zeit, in der du jede Menge erleben und lernen wirst. Während dieser Zeit bist du bei deiner Pronova BKK besonders günstig versichert. Wir bieten eine attraktive gesetzliche Krankenversicherung für Studentinnen und Studenten. Bekommst du BAföG, kannst du ggf. noch einen Beitragszuschuss erhalten. Ausnahme: Wenn du hauptberuflich selbstständig bist oder bereits wegen einer Berufstätigkeit anderweitig krankenversichert bist. 

Das Ende deiner Pflichtversicherung als Student*in tritt in der Regel ein, wenn du dein Studium abschließt, oder mit Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. In Ausnahmefällen kann deine Versicherung als Student*in jedoch weiterbestehen. Wir beraten dich hierzu gerne persönlich. Das geht ganz leicht: Ruf über unser Studierendentelefon unter 0214 32296-4923 an, starte direkt einen Chat oder sende uns eine E-Mail an studierende@pronovabkk.de

Gut zu wissen: Dafür, dass du gesund lebst und dich fit hältst, möchtest du auch belohnt werden? Das sehen wir genau so! Während deines Studiums kannst du mit unserem Wahltarif Young bis zu 150 € Prämie im Jahr erhalten. 

Lerne zudem an unseren Bonus kennen und profitiere ruckzuck von zahlreichen Leistungen – wie z. B. unserer Beitragsrückerstattung. 

Hier siehst du die Beiträge zur Krankenversicherung im Überblick: 

Art des Beitrags  Betrag 
Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung*  125,22 € 
Für Kinderlose**  130,09 € 

*Gilt für Student*innen unter 23 Jahren bzw. für Student*innen über 23 Jahren insofern sie mind. 1 Kind haben.

***Älter als 23 Jahre sowie kinderlos.

Seit 01.07.2023 werden Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung entlastet. Studierende mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein/ihr 25. Lebensjahr vollendet hat. Danach entfällt der Abschlag für diese Kinder.

Bei einem dualen Studiengang bist du in der Regel als Azubi versichert, wenn du eine Vergütung wie Gehalt, Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhältst. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du dich als Studierende*r bei uns krankenversichern. Du zahlst dann den Krankenkassenbeitrag für Studentinnen und Studenten.

Ein Sonderfall gilt für dich als Praktikant*in. Für deine versicherungsrechtliche Beurteilung macht es einen Unterschied, ob es sich um ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum handelt. Für Studierende ist ebenfalls relevant, ob das Praktikum vor, während oder nach der Einschreibung absolviert wird. 

Bei einem Pflichtpraktikum, das in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gelten folgende Unterscheidungen: 

  • Wenn ein Praktikum ohne Gehalt und außerhalb des Studiums (Vor- oder Nachpraktikum) von dir ausgeübt wird, besteht für dich eine Versicherungspflicht als Praktikant*in. Die Beitragshöhe entspricht dem Beitrag für Studierende. 
  • Wenn du dein Praktikum mit Gehalt und außerhalb eines Studiums (Vor- oder Nachpraktikum) ausübst, besteht für dich eine Versicherungspflicht für Berufstätige.  
  • Wenn dein Praktikum ohne Gehalt und während des Studiums (Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, ändert sich für dich nichts und deine bisherige Versicherungspflicht als Student*in besteht fort. 
  • Wenn dein Praktikum mit Gehalt und während deines Studiums (Zwischenpraktikum) ausgeübt wird, besteht für dich weiterhin die Versicherungspflicht für Studierende. 
  • Wenn du bisher familienversichert bist, besteht deine Familienversicherung auch während des Praktikums fort, sofern die Einkünfte die Grenze zur Familienversicherung nicht überschreiten. 

Bei einem freiwilligen Praktikum, das nicht in der Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, gelten folgende Unterscheidungen: 

  • Wenn du dein Praktikum mit Gehalt während des Studiums (Zwischenpraktikum) ausübst, fällt dies unter „Versicherungsfreiheit als Beschäftigte“. Du bleibst weiter zum Tarif für Studierende versichert, solange deine Arbeitskraft überwiegend deinem Studium gewidmet ist, 
  • Wenn dein Praktikum mit Gehalt außerhalb des Studiums (Vor- oder Nachpraktikum) ausgeübt wird, besteht für dich eine Versicherungspflicht als Berufstätige oder Berufstätiger. 
  • Wenn du bisher familienversichert bist, besteht deine Familienversicherung auch während des Praktikums fort, sofern die Altersgrenze nicht überschritten wird.  

Wichtig zu wissen: Entsprechend der Entscheidung zur Krankenversicherung regelt sich auch deine Pflegeversicherung.

Als Schüler*in bist du in der Regel durch die Familienversicherung deiner Eltern versichert. Du brauchst keinen eigenen Beitrag zu zahlen. Auch während eines Ferienjobs oder Praktikums giltst du als versicherungsfrei, wenn: 

  • Du als Minijobber*in arbeitest 
  • Die Beschäftigung auf 3 Monate bzw. 70 Arbeitstage innerhalb eines Jahres befristet ist 

Es handelt sich in beiden Fällen um geringfügige Beschäftigungen, die keine Versicherungspflicht auslösen. 

Wenn du bei einem Job oder Praktikum mehr als 538 € monatlich verdienst und der Zeitraum von mehr als 3 Monaten bzw. 70 Arbeitstagen überschritten wird, stellt das offiziell eine versicherungspflichtige Beschäftigung dar. Für dich gilt damit die Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe deines Gehalts unter Beachtung der sogenannten Gleitzone (Regelung über den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil). 

Falls du als Schüler*in nicht familienversichert bist, sondern ein freiwilliges Mitglied bist, da z. B. eines deiner Elternteile privat versichert ist, werden deine Einkünfte als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt.

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Unser Bonus: Sichere dir deine Prämie

Dafür, dass du gesund lebst und dich fit hältst, möchtest du auch belohnt werden? Das sehen wir genauso! Mach mit bei unserem Bonus und sichere dir bis zu 170 € Prämie.